Olaf Tank muß weiter auf den Freispruch warten
Verteidiger bekommen selten das, was sie beantragten.
Wir hatten die Einstellung des Verfahrens gegen Olaf Tank beantragt. Ein illustres Verfahren. Wir haben dafür eigens eine Kategorie auf diesem Blog angelegt: Olaf Tank.
Das Gericht hat unseren Antrag noch nicht beschieden, sondern beschlossen:
Das Verfahren wird ausgesetzt. Die noch anberaumten Termine werden abgesetzt.
Neuer Termin wird nach Abschluss der durchzuführenden Nachermittlungen von Amts wegen bestimmt werden.
Für das Landshuter Wochenblatt ist es ein
Paukenschlag: Landshuter Prozess um Internet-Abzocke ausgesetzt
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen setzte die Wirtschaftsstrafkammer jetzt das Verfahren aus, weil sie, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch mitteilte, dringenden Nachermittlungsbedarf sah.
Und die Neue Osnabrücker Zeitung:
Prozess um Osnabrücker Inkasso-Anwalt Olaf Tank geplatzt
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen platzte das Verfahren nun. Richter Alfons Gmelch sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf“ aufseiten der Staatsanwaltschaft. So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der Webseiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest die Hauptseite nicht zu beanstanden sei.
Nicht nur der Laie fragt sich, warum dann kein Freispruch erfolgte; die Fachleute fragen sich, warum nicht die Einstellung des Verfahrens beschlossen wurde.
Für die Angeklagten war das Verfahren, auch finanziell, eine Tortur. Die Staatsanwaltschaft hat massiv gepfuscht. Das Verfahren muß von vorne beginnen und die Angeklagten zahlen die Zeche für die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Anklage.
„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“
Mohandas Karamchand Gandhi, *1869 †1948
Indischer Rechtsanwalt und geistiger Führer der indischen Freiheitsbewegung
Dem Gericht ist zu danken, dass es versucht, Ermittlungsmängel zu beheben. Sonst kommt am Schluss noch eine Aufhebung und Neuverhandlung nach Revision heraus oder, schlimmer, nur eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wer so agiert wie der „Kollege“ Tank, dem gehört das Handwerk gelegt. Er ist mitverantwortlich für das schlechte Image, das die Anwaltschaft bei der Bevölkerung zum Teil hat.
RA Jede: Ein Kollege vom alten Schlag? Schwätzen, um nicht vorhandenes Wissen zu verdecken? Sie saßen nicht einen Tag im Verhandlungssaal und wissen alles besser. Das richtige Urteil wissen Sie ja auch schon. Chapeau, Schwätzer!
„Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.“
(Hoffnungsvoller Wunsch zahlreicher abgezockter Internetnutzer, nicht nur in diesem Vorgang)
Der Satz „Für die Angeklagten war das Verfahren, auch finanziell, eine Tortur.“ kann den Abgezockten, für die deren jeweilige Verfahren incl. Kampf mit der Beweislast auch immer eine Tortur war, kein Tränchen entlocken. Jeder soll die Suppe, die er sich einbrockt, selber auslöffeln, da muss man halt auch mal Geld in die Hand nehmen.
Justitia wird’s richten… Auf demselben Vehikel sind viele Abzocker ja lange Zeit gut gefahren. Gute Reise.
Und aufgrund welcher Umstände und welcher Rechtsnorm sollte das Gericht das Verfahren einstellen, statt auszusetzen? Unwirksame Anklage? Verfahrensdauer jenseits des Regelungskonzeptes der Kompensationslösung? Vorverurteilung durch blog-Kommentatoren im blog des Verteidigers?
RA Jede:
Den letzten Punkt können Sie sich knicken ;-)
Ansonsten liegen Sie ganz gut.
Wir haben dem Gericht die Gründe ausführlich dargelegt, aber unser Ziel nicht erreicht. Stattdessen hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt. Wir argumentieren damit, daß der Prozeßumfang durch die Anklage und die Akten begrenzt ist. Mag die StA eine neue Anklage erheben. Diese war jedenfalls für eine Verurteilung nicht geeignet. Darin stimmt uns das Gericht zu.
Ich bin auch sehr dafür, dass nicht „vorverurteilt“ wird (habe ich nebenbei nicht getan, mein Standpunkt ist durchweg neutral formuliert).
Ich bin dafür, dass nicht vorverurteilt, sondern geurteilt wird, und dafür nimmt sich das Gericht auch in diesem Verfahren die notwendige Zeit. Gerechtigkeit ist ein wertvolles, ein hohes Gut, wir sollten damit nichts überstürzen, ganz meine Meinung.
Na na, wer wird denn Mandatsverhältnisse öffentlich machen – oder hat er Kollege zugestimmt? ;-)
RA Jede:
Die Frage meinen Sie nicht ernst?
Zitat RA Jede: „RA Jede: Ein Kollege vom alten Schlag? Schwätzen, um nicht vorhandenes Wissen zu verdecken? Sie saßen nicht einen Tag im Verhandlungssaal und wissen alles besser. Das richtige Urteil wissen Sie ja auch schon. Chapeau, Schwätzer!“
@RA Jede: Als Mitglied der Verteidigerkanzlei dürften Sie jetzt nicht unbedingt ein Höchstmaß an Objektivität mitbringen.
Und zum Begriff „Schwätzer“. Schon mal etwas vom berufsrechtlichen Sachlichkeitsgebot gehört? Oder dem strafrechtlich normierten Verbot, andere zu beleidigen?
Und um „Wissen“ ging es gar nicht, sondern um eine Beurteilung. Und die erlaube ich mir auch ohne Ihr Einverständnis. Meine Mandanten, die unter O.T. gelitten haben, werden meine Ansicht sicher teilen.
RA Jede:
Das Anwaltsverzeichnis kennt keinen RA Splendor. Es ist Ihr gutes Recht anonym zu bleiben. Ich hoffe, daß Sie nicht tatsächlich Anwalt sind. Es wäre mir tatsächlich peinlich für die Anwaltschaft. Denn offensichtlich sind Sie ein Schwätzer ohne Rechtskenntnisse.
Die Verteidigerstellung ist höchstpersönlich, es gibt keine Verteidigerkanzlei. Warum sollte die Fähigkeit zur Objektivität unter der Verteidigerstellung leiden? Einfach wieder dummes Geschwätz.
Da haben Sie mal was gehört vom Sachlichkeitsgebot und sind zu faul oder dumm sich zu informieren? Mein Gott, hoffentlich sind Sie nicht wirklich Anwalt, die armen Mandanten! Das Sachlichkeitsgebot gilt für die Berufsausübung. Beiträge in diesem Blog sind sicherlich kein Ausdruck der Berufsausübung. Auch im Rahmen der Berufsausübung wäre die Bezeichnung als „Schwätzer“ kein Verstoß gegen § 43a III BRAO.
Also keinen Schimmer vom Berufsrecht. Schwätzer!
Auch äußerungsrechtlich sind Sie völlig unbeleckt. Wie kann man nur auf die Idee kommen, daß die Bezeichnung als Schwätzer eine Beleidigung darstellen könnte? Holen Sie sich einen Studenten im zweiten Semester, der kann Ihnen das erklären. Der Hinweis auf Kommentare und Rechtsprechung erübrigt sich ja wohl bei Ihnen. Schwätzer!
Um „Wissen“ ging es Ihnen nicht, sondern um eine Beurteilung, schreiben Sie. Urteilen ohne zu wissen: Schwätzer!
Argumentum ad hominem: hier im Überfluß zu finden. Beschämend bis unwürdig für ein „Organ der Rechtspflege“ !
RA Jede:
Schreckliches Schicksal: Ohne Namen.
Dieses Mandat scheint ganz besondere Kommentatoren auf den Plan zu bringen. Wären Sie so freundlich Ihre Behauptungen zu belegen? Ich habe es erst für Kommentarspam gehalten.
Ein Rat im Guten, Herr Jede:
Suchen Sie sich einen neutraeln Menschen, der vielleicht sogar von Olaf Tank und ihrem Fall noch nie gehört hat. Lassen Sie diesen Menschen die Kommentare auf dieser Seite und isnbesondere ihre Reaktionen darauf lesen. Dann fragen Sie ihn, Herr Jede, ob Sie in seinen/ihren Augen hier eine gute, souveräne Figur abgeben…
Das Blog eines Rechtsanwalts ist ja regelmäßig auch ein Mittel der Werbung. Manchmal geht es halt nach hinten los …
Sie sind aber mal ganz schön dünnhäutig …
@ Dante und Thomas B.:
Ja, ich bin momentan extrem dünnhäutig. Der Umgang mit mir ist, wie auch meine Mandanten wissen, so manchesmal nicht ganz einfach.
Was nutzt es dem Mandanten, daß uns Fachleute zu unserem Erfolg beglückwünschen? Er hat einen Haufen Geld für die Verteidigung ausgegeben und steht wieder am Anfang.
Was nutzt es dem Mandanten, wenn das Gericht – nicht zuletzt aufgrund unserer Anträge – der Staatsanwaltschaft „Pfui-Worte“ ins Stammbuch schreibt? Anklage und Akten reichen nicht für eine Verurteilung. Das sieht auch das Gericht so. Das Gericht sieht seine Aufklärungspflicht und fordert die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen auf, die es selbst nicht leisten kann. Ist das die Gewaltenteilung made in germany?
Welche Beiträge habe ich denn kommentiert? Den Beitrag eines Schwätzers, der sich hinter dem Pseudonym RA Splendor versteckt und nichts weiß – außer, daß eine Verurteilung zu einer Haftstrafe herauskommen muß, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Also mehr als zwei Jahre. Solche Beiträge nehme ich von Laien kommentarlos hin. Von einem Rechtsanwalt?
Die klugen Fragen von „malnefrage“ habe ich sachlich beantwortet. Die letzte Frage hat er wohl selbst nicht ganz ernst gemeint, daher mein „das können Sie sich knicken“ und mit einem Augenzwinkern versehen.
Die Frage des Kollegen Melchior war offensichtlich auch nicht ganz ernst gemeint.
Und die Behauptung, ich zöge einen Schluß von der Unwürdigkeit einer Person auf die von ihr aufgestellte Behauptung, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe die Behauptungen des Schwätzers gebrandmarkt und nicht argumentiert, er sei ein Schwätzer, und deshalb seien seine Schlüsse falsch.
Dante, herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Solche Beiträge lese ich sehr gerne. Ich werde Ihren Rat befolgen (und berichten ;-)
Sieh’ an, der „RA Splendor“ – ein Anonymus, in vielen Blogs als Kommentator unterwegs, ist gar keiner ?! Verstößt die permanente Verwendung dieses Pseudonyms nicht schon gegen § 132 a StGB?
Aber mal ernsthaft: Wenn die Anklage so dünn ist, hätte der Eröffnungsbeschluss auch nicht unbedingt erlassen werden dürfen, oder? Ist das dem Gericht wirklich erst nach diversen Verhandlungstagen aufgefallen?
RA Jede
Wem sagen sie das? Das Gericht ging davon aus, daß durch die Vernehmung des die Anklageschrift verfassenden Staatsanwaltes die Mängel geheilt werden. Tatsächlich wurde es so schlimm, daß die Kammer mitteilte, daß es nicht Aufgabe der Kammer sei, neue elementare Grundlagenermittlungen durchzuführen.
Der Staatsanwalt übersandte dann angebliche Screenshots von seinem privaten Laptop per eMail und teilte mit, daß er mit der Übersendung die Screenshots von seinem privaten PC gelöscht habe. Wahrscheinlich eine Reaktion auf die von mir in der Hauptverhandlung angeregte Sicherstellung des Laptops.
Noch irgendwelche Fragen warum ich dünnhäutig bin?
Die Anklage hätte aus den Gründen der Anträge der Verteidigung (eines anderen Angeklagten) nicht zugelassen werden dürfen.
@RA JM: Jetzt ist’s aber genug. Nur weil ich hier nicht unter Klarnamen poste, heißt das nicht, dass mit meiner Zulassung irgend etwas nicht stimmen würde. Da ich auch schon auf Ihrer Seite gepostet habe, hätten Sie mir auch einfach eine Email an die bei Ihnen hinterlegte Adresse schicken und die Frag klären können. Stattdessen unterstellen Sie mir hier Titelmissbrauch. Und ich werde hier „Schwätzer“ genannt.
Übrigens: Kollege Jede hat ein paar Semester über mir an der FU Berlin studiert und wir waren auch beide politisch aktiv. Vielleicht nicht im gleichen Lager.
RA Jede
Ich war politisch aktiv? Bei meinem Namen kann man mich eigentlich kaum verwechseln, oder?
Cool, anonym im Netz unterwegs und beschwert sich darüber, daß auch der Kollege Melchior Zweifel an seiner Zulassung äußert. So ganz unbegründet sind die Zweifel wegen der mangelhaften Rechtskenntnisse ja nicht. Aber macht ja nichts, weiß ja keiner wer RA Splendor ist, und ich werde nicht versuchen es aufzudecken. Selbstverständlich ist Ihre Entscheidung, anonym zu schwätzen, zu akzeptieren.
„Ich war politisch aktiv?“
Zitat Website Kanzlei Dr. Schmitz:
„Während des Studiums war er dort wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitskreis Inneres und Recht einer Fraktion des Abgeordnetenhauses und betreute zwei Untersuchungsausschüsse und eine Enquete-Kommission.“
In einer Fraktion des Abgeordnetenhauses arbeitet man in der Regel nicht, wenn man nicht die gleiche Färbung hat. Und eine Fraktion dient nun einmal aktiver politischer Betätigung. Aber vielleicht lese ich da zu viel hinein.
RA Jede:
Taj, damals war alles anders (besser?). Die Politiker haben Politik gemacht und die Hilfswilligen haben auf Zuruf das Material beschafft. Heute sind sogar Minister (Senatoren) parteilos. Ersteres finde ich richtig. Zweites nicht.
„Er hat einen Haufen Geld für die Verteidigung ausgegeben[…]“
Ich bin sicher, dass dieser Umstand den zahlreichen Empfängern von Abmahnungen aus dem Hause Tank sehr nahe geht… Prozessuale Aufwendungen, auf die äußerst gerne verzichtet worden wäre, kennen viele davon aus eigener Anschauung.
Und damit will ich keine illegalen Downloads verteidigen, beileibe nicht, sondern den, sagen wir mal, „juristischen Stilfragen“, die Sie in den Raum stellen, ein herzhaftes „Der kann sich mal an die eigene Nase fassen!“ entgegnen.
Wer anderen eine Grube gräbt… In dem Sinne: Schönes Wochenende :)
RA Jede:
„Juristische Stilfragen“? Der Verteidiger hat auf die Einhaltung der Rechtsregeln zu achten. Das ist unser Stil. Dem Laien ist es unbenommen in Kategorien „Wer anderen ein Grube gäbt …“ zu denken. Die Unterschiede können Sie auf unserem Blog nachlesen.
Wer erfolglose prozessuale Aufwendungen gegen O.T. aufgewandt hat, kann wohl problemlos bei seinem Rechtsanwalt Regress nehmen. Die Entscheidung LG Osnabrück steht am Ende einer Unzahl von amtsgerichtlichen Entscheidungen. Der unzählige Male in den Foren wiederholte Hinweis auf die Entscheidung des blinden Richtes am Amtsgericht Marburg ist eben keine Grundsatzentscheidung, sondern einfach nur peinlich. Auf der Website des Mandanten konnte man alle Entscheidungen abrufen.
Carom: „… dass dieser Umstand den zahlreichen Empfängern von Abmahnungen aus dem Hause Tank sehr nahe geht…“
… und schon wieder jemand, der nicht einmal den Unterschied zwischen „Mahnung“ & „Abmahnung“ kennt … aber wie auch, wenn es nicht einmal Gerichte schaffen …
Na, Sie sind ja wirklich ausgefuchst… m) Mann, dass Sie sich an solchen Sachen hochziehen, ist unangenehm. Ganz offen: Sie sind unwürdig in Ihrer Niederlage.
„Wer anderen eine Grube gräbt…“ ist Ihre Realität, nehmen Sie es endlich zur Kenntnis – Ihr Dilemma haben Sie sich selber zuzuschreiben. Reißen Sie sich zusammen und halten aus, was Sie da angestellt haben. Bißchen mehr Haltung, Mann. Es hat Sie doch auch nicht interessiert, was Sie bei anderen Menschen an Emotionen ausgelöst haben. *kopfschüttel*
Bipolare Störung???
>>Sie zeigt sich bei den Betroffenen durch episodische, willentlich nicht kontrollierbare und extreme zweipolig entgegengesetzte (bipolare) Auslenkungen des Antriebs, der Aktivität und der Stimmung, die weit über dem Normalniveau abwechselnd in Richtung Depression oder Manie reichen.<<
http://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung
http://www.netzwelt.de/news/73533-probino-kein-anwalt-nummer.html
Zitat: „Denn T. spielt im Reigen der probino-Geldeintreiber nur die zweite Geige. Vor ihm war auch schon die Hanauer proinkasso GmbH mit ähnlich unbegründeten Forderungen an Unbeteiligte aufgefallen. Das Ende vom Inkassierer-Liedchen markierte hier der fulminante Rausschmiss aus dem Inkasso-Bundesverband. Denn die Geldeintreiber müssen letztendlich auch die Legitimität und Plausibilität der Forderungen ihrer Mandanten überprüfen – und können nicht wild in der Welt heruminkassieren. Selbiges gilt im Übrigen auch für Anwälte. “
Der Diplom-Jurist inkassiert seit fast 10 Jahren dubiose Forderungen und will nichts gewusst haben?
Das ist grotesk lächerlich.
RA Jede
Zur Vervollständigung: Der Beitrag der Netzwelt stammt vom 31.01.2006
Zum Lesen empfohlen
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/317196/alles-uber-olaf-tank-vom-muttersohnchen-zum-meistgehassten-inkasso-anwalt#gallery&0&0&317196
http://verbraucherrecht.blogg.de/2006/03/29/staatsanwaltschaft-wiesbaden-hinweise-fur-geschadigte-in-sachen-gratisproben-gratis-sms-winow-de-und-probino-de/
Zitat: „Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden führt unter dem Aktenzeichen 3362 Js 26286/05 Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Internetangebote der Firma NewAdMedia in Hochheim/Main, insbesondere winow.de und probino.de. Dabei handelt es sich nach den bisherigen Feststellungen um die Beschuldigten Brian David Corvers und Michael Corvers.
Ferner richten sich die Ermittlungen gegen die Firma Proinkasso GmbH in Hanau und deren Geschäftsführer Stefan Straßburg sowie gegen Herrn Rechtsanwalt Olaf Tank in Osnabrück, die teilweise mit der Beitreibung der Forderungen aus der angeblichen Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen befasst waren und sind.“
Der Diplom-Anwalt weiß, welche Forderungen er beitreibt.
Joa, schön hier.
Ich empfehle einfach mal das Buch „Psychologie der Massen“ von Gustave Le Bon.
Nun darf weiter kommentiert werden. Lasst einfach die Sau raus.
Das Verfahren gegen Olaf Tank wurde am 20.07.2017 nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.