Hinweis auf Störung des beA

Nikolaus

Wir Anwälte sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, den Schriftverkehr mit den Gerichten per beA zu führen.

Insbesondere in den letzten Wochen haben wir ständige Probleme mit der Erreichbarkeit und der Blick auf die Website „Verfügbarkeit“ des beA wird zur Gewohnheit. Heute klappt es wieder nicht, aber der Nikolaus hat uns ein Geschenk gemacht: Endlich werden die Verantwortlichen geprüft und ggfls. auch zur Verantwortung gezogen:

Hinweis auf Störung des beA

Gott sei Dank haben wir heute keine fristgebundenen Schriftsätze per beA zu entsorgen!

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