Maas gehört geböhmermannt

Mein erster Instinkt war die Nachahmung Böhmermanns. Die durch meine Erziehung gesetzten Grenzen kann ich aber nicht so einfach einreißen.

Also beleidigungsfrei:

Herr Maas, entweder sind Sie maßlos dumm oder Sie sind moralisch völlig verdorben. Wann immer ich etwas über Sie lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Ab und an habe ich das hier auch kommentiert: Maas in der Hauspostille

Aber Ihre Stellungnahme zur geplanten Rehabilitierung der gem. § 175 StGB Verurteilten schlägt dem Faß den Boden aus:

„Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können“, sagte der Minister. Der Paragraf 175 sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen. „Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“ Die Urteile sollten aufgehoben und das Rechtsgutachten dabei berücksichtigt werden, sagte Maas.
Hervh.hier. Quelle: ZEIT.de 11.05.2016

Wenn ich derart maasig über die Justiz herzöge, wäre das vielleicht noch erträglich. Aber wie sollen nun die Richter und Staatsanwälte mit dem erklärten Vertrauensverlust des Bundesministers umgehen?

  • Diese Schandtäter, die einfach so gesetztes Recht angewandt haben.
  • Diese Verfassungsbrecher, die sich über die 3 Entscheidungen des Bundesverrfassungsgerichtes nicht hinweggesetzt haben.
  • Diese Idioten, die sich nun vom Bundesminister sagen lasse, die Urteile seien Unrecht.

Herr Maas, ich hätte da noch ein paar Gedanken. Beispielsweise zur Rehabilitation der wegen Mundraubs Verurteilten. Oder: Vor ein paar Monaten habe ich eine Staatsanwältin kennengelernt; die Staatsanwältin hat Anklage wegen des Diebstahls von verderblichen Lebensmitteln aus dem Mülleimer eines Supermarktes durch einen Bedürftigen erhoben. Vielleicht auch mal eine Rehabilitation der der von Fehlurteilen Betroffenen? Nicht durch das Urteil, sondern einen vernünftigen Geldbetrag für jeden erlittenen Tag Freiheitsstrafe [1]?

Und Sie, haben Sie Ihr juristisches Examen im Saarland durch politische Verbindungen erstritten? Sie bezeichnen rechtskräftige Urteile der Vergangenheit als Unrecht. Einfach so. Irgendwann im Studium sich mal mit dem Thema der Rückwirkung beschäftigt, oder war an dem Tag der Dozent erkrankt?

Bitte, wenn es Ihnen nur ums Geld geht: Ich stelle mich auf den KuDamm und sammle für Sie wenn Sie mir versprechen zurückzutreten. Wenn es Ihnen um Ruhm geht. Treten Sie zurück mit der Begründung, Sie seien den Anforderungen nicht gewachsen. Sie lügen nicht und der Vorgang wäre einmalig.

  1. [1]zur Zeit 25€/Tag (§ 7 Abs. 3 StrEG)
5 Kommentare
  1. Christian Jacoby
    Christian Jacoby sagte:

    Was meinen Sie mit dem Hinweis auf die „Rückwirkung“?
    Was meinen Sie mit dem Hinweis auf die „Rehabilitation der wegen Mundraubs Verurteilten“?

    • Am 01.01.05 wird Gesetz, daß das Lutschen an einer Banane verboten ist.
      Wird bestraft, wer am 31.12.2014 an einer Banane lutschte?
      Am 01.02.05 lutscht einer an einer Banane und wird verurteilt. Am 01.01.08 wird das bescheuerte Gesetz wieder aufgehoben. Ist das Urteil wegen der Tat vom 01.02.05 nun Unrecht?

      Mundraub ist ein umgangssprachlicher und vom deutschen Gesetz nicht mehr verwendeter Begriff, der den Diebstahl oder die Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch zum Gegenstand hatte.
      Wikipedia Abruf 14.05.2016

    Antworten
  2. Schnoffel
    Schnoffel sagte:

    Die Menschenwürde nach Art. 1 GG ist unantastbar.

    • Wow, Sie zahlen aber mit großer Münze. Wie wäre es denn gleich mit menschenverachtend, diskriminierend etc. pp.?
      Eine Verurteilung als Verstoß gegen die Menschenwürde? Oder ist die Verurteilung Ihrer Meinung nach erst dann ein Vestoß gegen die Menschenwürde wenn sie zu Unrecht erfolgte? Und wer stellt fest, daß es Unrecht ist (oder war, wandelt sich Recht?)? Lassen Sie mich raten: Sie?

    Verurteilte müssen also keineswegs hinnehmen, dass sie nun eben verurteilt sind, weil es damals so war.

    • Das „also“ bezieht sich auf die Menschenwürde? Verurteilte müssen ihre Verurteilungen hinnehmen. Ausnahme also die Verletzung der Menschenwürde? Unser Recht hat das geregelt. Nicht gut, aber geregelt. Verurteilungen bleiben rechtskräftig. Das Mittel der Wahl ist ein Wiederaufnahmeverfahren. Der Verurteilte hat ein Urteil hinzunehmen (auch das Fehlurteil). Wenn Sie Ideen haben, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, nur zu!

    Dieser mit der Ewigkeitsklausel versehene Grundsatz unserer Gesellschaft und unseres Rechtssystems ist kein bloßer Rechtsbegriff, Richtungsanweisung oder ein Gut, das der Einzelne zwangsläufig selbst schützen muss, sondern den Staat trifft die Verpflichtung, solches Unrecht zu verhindern. Gerade im Falle von rechtswidrigen Eingriffen von staatlicher Seite ist es das Mindeste, die Opfer zu entschädigen.

    • Jetzt wird es zu dicke. Rechtswidrige Eingriffe? Was ist eigentlich mit den Verurteilungen wegen Unzucht mit Minderjährigen? Gibt es auch nicht mehr. Weil es wohl gesellschaftlicher Konsens ist, daß unbestraft bleiben soll, wenn ein 30jähriger einverständlichen Geschlechtsverkehr mit einer 14jährigen hat. Ist die Verurteilung vor den Rechtsänderungen jetzt rechtswidrig? Die Menschenwürde des 30jährigen verletzt?

    Wenn Sie meinen, dass alleine die formale Rechtskraft der Urteile die Verletzung der Menschenwürde heilen würden oder man das deshalb so stehen lassen könnte, dann irren Sie sich. Unantastbarkeit ist nicht verhandelbar.

    • Natürlich ist Unantastbarkeit verhandelbar. Seien Sie doch Realist! Oder glauben Sie, daß die Ehre Ihrer 14jährigen Tochter unantastbar ist?

      Sie haben eine Stelle entdeckt, an der ich eine echt sehr dünne Haut habe. Die Menschenwürde ist unantastbar? Dann lesen Sie doch mal den Beitrag von Robert Leicht in der Zeit v. 11.09.2003. Oder erinnern sich an die Metzler Entführung und den (auch juristischen) Pöbel und und und die Volkswut über die Entschädigung für den Mörder und auch Prantl schwadronierte, siehe Prantl, Prantl

      „Mein Bauch gehört mir!“?

      Erzählen Sie nicht, Menschenwürde sei unantastbar. Sie ist ein ganz winziges kleines Pflänzchen und muß gepflegt werden.

    Antworten
  3. Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
    Rolf Schälike (@RolfSchaelike) sagte:

    Kein Richter ist verpflichtet, gegen sein Gewissen Strafurteile zu fällen. Insofern sind die Richter, welche nach Gesetz Unrecht – aus höherer Sicht gesehen – sprechen, mitverantwortlich für die unnötige Entwürdigung eines Menschen.

    Sich aus der persönlichen Verantwortung wg. den vorhandenen Gesetzen herauszumogeln, kann keine empfehlenswerte Norm sein.

    Außerdem gibt es immer für einen Richter ausreichend Gründe, gegenteilig zu entscheiden. Bei einigem Grips und Willen kann jedes Urteil nach dem Willen des Richters gefällt werden. Das betrifft nicht nur den damaligen § 175. Ist heute bei vielen Gerichtsentscheidungen nicht anders. In den von mir beobachteten Zensurverfahren – das möchte ich sogar behaupten – wird Kriminellen unnötig Vorschub geleistet..

    • So stellt sich Fritzchen den Rechtsstaat vor? Weder der Theorie nach, noch in der Praxis.

    Antworten
  4. Rolf Schälike (@RolfSchaelike)
    Rolf Schälike (@RolfSchaelike) sagte:

    Es stimmt der Theorie nach bei den Dogmatikern. Obwohl die qualifizierten Dogmatiker die Widersrpüchlichkeit der Gesetze erkenen. Die Dogmatiker schließen die Augen davor, dass es Rechtsbruch gibt, der nicht verfolgt wird. Das betrifft die Nicheinhaltung der s.g. nicht justiziablen Gesetze. Außerdem gibt es ausreichend formale Möglichkeitenfüreinen Richter Strafgesetze zu umgehen,nicht einzuhalten. Ein Strafrichter kann z.B. gegen das Gesetz zu Gunsten des Beklagten entscheiden. Der Staatsanwalt ist nicht verpflichtet, dagegen vorzugehen, erst recht nicht, wenn es Weisungen von Oben gibt.

    Die Praxis ist weit von der Dogmatik entfernt, dass Gesetze eingehalten werden und einzuhalten sind. Dogmatiker wollen und können das nicht erkennen.

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  5. Christian Jacoby
    Christian Jacoby sagte:

    Meine o.a. Fragen —

    Was meinen Sie mit dem Hinweis auf die „Rückwirkung“?
    Was meinen Sie mit dem Hinweis auf die „Rehabilitation der wegen Mundraubs Verurteilten“? —

    bezogen sich darauf, was das mit der Rehabilitierung der gem. § 175 StGB Verurteilten zu tun haben soll. Denn die Bestrafung der Homosexualität unter Erwachsenen war spätestens mit Inkrafttreten des GG verfassungswidriges Unrecht (also nix Rückwirkung), und der „Mundraub“ ist heute wie damals strafbares Unrecht (also nix Rehabilitierung).

    • mit Inkraftreten des GG

      Sie meinen allen Ernstes, das Grundgesetz hindert den Gesetzgeber, das Praktizieren der Homosexualiät unter Strafe zu stellen? Stellen Sie sich vor, das haben viele kluge Leute jahrzehntelang anders gesehen. Auch die Richter am Bundesverfassungsgericht. In spätestens 10 Jahren wird das Recht auf Drogen common sense sein. Rehabilitierung der Justizopfer wegen der Schandtaten des Rechtsstaats? Von Anfang an verfassungswidrig, sage ich Ihnen!

      Sie teilen meine Ansicht nicht, daß wegen Mundraubs Bestrafte rehabilitiert werden müssen?

      Nehmen wir nicht mein Beispiel mit dem Erwachsenen und dem kleinen Mädchen in einem der obigen Kommentare. Verlassen wir den Bereich der Sexualität. Was ist mit der Rehabilitierung derjenigen Täter-Duos, die wegen bandenmäßiger Begehung verurteilt wurden, bevor der BGH in seiner unendlichen Weisheit ex cathedra lehrte, das eine Bande zumindest aus drei Teilnehmern bestehen muß?

      Derartige Beispiele lassen sich in beliebiger Anzahl aufführen.

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