Literalität Bußgeldbehörde
Wir berichteten über geschätzte 9,5 Millionen Analphabeten (Erwachsene) in Deutschland: Hier!
Anlaß war eine Behörde, die rechtliches Gehör nur schriftlich gewähren will.
Wir bekamen die Akte mit Frist bis zum 27.07.2013, schickten der Behörde die Akte mit der Mitteilung zurück, daß wir nach Rücksprache mit dem Mandanten eine Einlassung abgeben werden.
Am 18.07.2013 erläßt die Behörde den Bußgeldbescheid.
Auf Nachfrage, ob Rechtliches Gehör dort auch schriftlich nicht „gehört“ werde, teilt die nette Sachbearbeiterin mit, daß sie meine Mitteilung wohl „überlesen“ habe.
Zufall? Natürlich. Man kann was überlesen, mache ich auch.
Andererseits, …
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