Leerstelle 2011
natürlich nicht! Es ist auch nicht mehr die Lehrstelle.
Wir suchen wieder einen Auszubildenden!
Die Ausbildung zum Rechtsanswaltsfachangestellten beginnt wieder im August, und wir suchen einen weiblichen oder männlichen Auszubildenden (vgl. §§ 11 I, 7 AGG), der schon jetzt die deutsche Sprache beherrscht.
Bewerbungen richten Sie bitte an Frau Rechtsanwältin Sabine Jede. Ein Blick auf unsere Kanzleidarstellung und dort insbesondere auf die Erläuterungen zur Bewerbung ist sicherlich hilfreich oder schreckt Sie von einer Bewerbung ab.
Im letzteren Fall verweisen wir auf die Ausschreibungen anderer Berliner Kanzleien auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer – falls Sie einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten suchen.
Bei „Auzubildenden“ fehlt ein „s“, hinter „August“ gehört ein Komma (gleichrangige Hauptsätze, verbunden mit „und“).
ROTFL
Recht hat er!
Unseren Auszubildenden wäre ein solcher Fehler nicht passiert!
Zwischenprüfung: Sehr gut!
Kleine Anmerkung: „Es muss nicht zwingend ein Komma gesetzt werden, wenn gleichrangige selbstständige Teilsätze durch Konjunktionen verbunden werden“ – Da „und“ immer noch eine Konjunktion ist, wird in der Regel kein Komma gesetzt (siehe Duden – Dudenverlag Mannheim Zürich, 25. Auflage, K119 1.).
Für diejenigen, die Missverständnisse vermeiden möchten, bleibt aber auch die Alternative ein Komma zu setzen, da es sich hierbei um ein „KANNKOMMA“ handelt. (K119 2.)
Also… jeder, wie er möchte:-)