Kostenlose Fahrzeugnutzungsüberlassung durch BMW an die Parteien
Sieht aus wie ein Beitrag zum Steuerrecht.
Ist es vielleicht auch?
Der Kollege Melchior weist auf die Mitteilung des Präsidenten des Deutschen Bundestages hin, wonach die Bayerische Motorenwerke AG den Parteien im Jahre 2009 kostenlose Fahrzeugnutzungsüberlassungen im Wert von 477.874,10 € inkl. Umsatzsteuer gewährten und dies den Parteien im Februar 2010 schriftlich mitteilten.
Haben die Parteien diese kostenlosen Leistungen schon in früheren Jahren erhalten? Haben die Parteien diese Zuwendungen auch schon früher dem Präsidenten mitgeteilt oder erst aufgrund der schriftlichen Mitteilung von BMW, die man ja wohl nicht mehr ignorieren konnte?
Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. In der Veröffentlichung wird als Eingangsdatum der Spenden der 24., 25. und 26.02.2010 angegeben. Ist das das Eingangsdatum der Mitteilung von BMW? Seit wann nutzten die Parteien welche Fahrzeuge? Erst seit dem Februar 2010? Wohl nicht, es sollen ja kostenlose Fahrzeugnutzungsüberlassungen in 2009 gewesen sein.
Die interessante Entscheidung des BVerwG zum Gläsernen Abgeordneten im Fall Schily mit verlinkten Vorschriften zu den Transparenzregeln finden Sie über meinen Beitrag Halbvoll oder halbleer?.
Was fahren denn die Parteien, die nicht BMW fahren wollten
oder durften ;-)
Bei den Grünen keine Frage: Fahrrad – oder VW je nachdem. ;-)