Kompetenzanmaßung der Berliner Rechtsanwaltskammer

Faszinierend: Seit Jahrzehnten ist eines der liebsten berufsrechtlichen Streitpunkte die Robe des Rechtsanwaltes. In die Kommentarliteratur fand sie Eingang und auch die Berliner RAK beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema.

Selbstverständlich auch unser Blog, der sich viel mit dem Berufsrecht, insbesondere dem der Rechtsanwälte, und ganz besonders mit den Berliner Possen beschäftigt.

Zur Robe:

  1. Totale Freiheit nach 283 Jahren – der ewige Streit um die Robe
  2. Üblich i.S.d. § 20 BORA
  3. Robe oder nicht Robe? Das ist hier die Frage!
  4. Der Karnevalsbeschluß des Vorstandes der Berliner Rechtsanwaltskammer heute vor zwei Jahren: RAK Berlin kippt Robenpflicht

Tatsächlich, der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat in Amtshilfe die Päsidenten und Direktoren der Berliner Gerichte beobachten lassen, ob es üblich ist, Roben in Berlin vor Gericht zu tragen. Selbst trauten sich diese Damen und Herren des Vorstandes nicht zu, Feststellungen darüber zu treffen. Warum dann eigentlich noch ein Selbstverwaltungsorgan, wenn die Rechtsanwälte Derartiges nicht selber können?

Und da nicht sein kann, was nicht sein soll, konnte man sich den Ergebnissen der Fremdevaluation zwar nicht verschließen, jedoch das politisch Gewollte durchsetzen:

Beschluss vom 13. Juli 2011

10. November 2011
Gesamtvorstand zur Robentragung

Am 13. Juli 2011 hat der Vorstand sich erneut mit der Robentragungspflicht i.S.d. § 20 BORA beschäftigt und beschlossen

a)
Das Tragen einer Robe ist derzeit vor dem

  • Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Kammergericht
  • Landgericht Berlin
  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Sozialgericht Berlin
  • Amtsgericht Tiergarten in Strafsachen
  • Amtsgerichten Tempelhof-Kreuzberg,
    Schöneberg und Pankow- Weissensee
  • in Familiensachen üblich.

b)
Tritt ein Kammermitglied entgegen der Üblichkeit vor Gericht ohne Robe auf, liegt ein Verstoß gegen § 20 BORA vor. Nach Auffassung des Vorstandes ist grundsätzlich eine Sanktionierung dieses Verhaltens dann erforderlich, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für eine geordnete Rechtspflege, insbesondere eine Störung der für die Rechtsprechung erforderlichen Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität, entsteht.
(Herv.d.d.Verf)

Die Debatte zu diesem Beschluss findet sich im Protokoll vom 13. Juli 2011 zu TOP 5a)

Warum wählen wir eigentlich die Mitglieder der Satzungsversammlung, wenn wir deren demokratisch legitimierte und ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Berufsrechtsnormen einfach umdeuten. Der Beschluß bedeutet in der Praxis, daß Verstöße gegen die festgestellte Verpflichtung zum Tragen der Robe nicht sanktioniert werden können. Eine konkrete Gefahr für die geordnete Rechtspflege wird wohl nie festzustellen sein, zumindest der Vorsatz nicht feststellbar sein.

Ein schwarzer Tag für die Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Das kommt davon, daß die überwiegende Mehrheit der Anwälte nicht an den Wahlen teilnimmt. Der Vorstand wird von Ideologen dominiert und scheut sich nicht zu dokumentieren, daß er bereit ist, das Recht zu brechen. Gegen seinen Eid, den er abgab:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Nun, ich werde die Kollegen als Eidesbrecher bezeichnen.

Aber gerissen sind sie, das muß man den Alt-68ern lassen: Die Sitzung fiel in die Ferien! Ich befand mich in einem ein Jahr im voraus gebuchten Urlaub.

4 Kommentare
  1. Stefan
    Stefan sagte:

    Also ich versteh die ganze Aufregung nicht, man kann doch einfach die Robe überziehen und gut. Und falls man sie tatsächlich mal vergessen haben sollte, ist das doch auch kein Beinbruch.

    Antworten
  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Es geht doch nicht um die Robe. Es geht darum, seinen Meinung gegen Gesetz und Recht durchzusetzen. Es geht um die geschichtlich erfahrene Verpflichtung, den Schandkittel zu tragen. Wer entscheidet was? Es geht um Kompetenzverteilung! Und: Kann ich meine Ideologie gegen Andersdenkende durchsetzen? Pfui Teufel!

    Antworten

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