Kein gemeinsames Sorgerecht für Supervisor!

Gestern vor dem Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg für Mandantin erfolgreich Antrag eines Vaters auf gemeinsames Sorgerecht abgewehrt! Obgleich es inzwischen – wie ich glaube, zu recht – allgemeine Auffassung ist, dass das gemeinsame Sorgerecht in vielen Fällen das Beste für das Kind ist (dann bleiben ihm zwei Elternteile erhalten, auf die es sich stützen kann), ist dies dennoch kein Selbstläufer. Ein gemeinsames Sorgerecht scheidet jedenfalls aus, wenn es dem Kindeswohl widerspricht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vater das gemeinsame Sorgerecht möchte, um Kontrollbesuche in der Wohnung der Mutter durchzuführen und auch sonst Anweisungen zu erteilen. Diese Absicht bekundete der Vater in dem Verfahren und es entsprach auch ganz dem Eindruck, den er in dem Anhörungstermin vor Gericht hinterließ. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt ein Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und einer tragfähigen Beziehung zwischen beiden Elternteilen voraus. Das ist aber nicht gegeben, wenn ein Elternteil gar nicht bereit ist, mit dem anderen Elternteil über Fragen betreffend das Kind auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln, sondern meint, praktisch als Oberaufseher Kontrolle ausüben und Anweisungen erteilen zu können. Dann ist es vorprogrammiert, dass alle Gespräche und Verhandlungen betreffend das Kind zu einem Streit ausarten und damit Fragen nicht geklärt werden und auch das Kind belastet wird.

Herrschsucht gefährdet ein gemeinsames Sorgerecht.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Andreas Schulze, ist Fachanwalt für Familienrecht und Partnerschaftsgesellschafter der Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner.

4 Kommentare
  1. Tim
    Tim sagte:

    Na da hatten Sie ja Glück, dass der Prozessgegner sich auch im Prozess so gegeben hat … meist ist es aber nicht so einfach, da vor Gericht die Schokoladenseite gezeigt wird … und Mr. oder Mrs. Hide kommt dann erst später wieder raus …

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Der Kollege hatte kein Glück! Das zeichnet den Rechtsanwalt aus, daß er die Informationen des Mandanten, der sie manchmal als unwichtig erachtet, in rechtliche Dimensionen übersetzt und dann vor Gericht geltend macht. Der „arme“ Vater hatte keine Chance.

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  3. Andreas Schulze
    Andreas Schulze sagte:

    Ich muss hier einmal eine Lanze für den Rechtsanwalt des Vaters brechen. Der hatte keine Chance, so wie der Vater sich verhielt. Bei solch einem Verhalten wäre auch ein reicher Vater gescheitert. Arm ist jener Vater meiner Meinung nach deshalb, weil er sich nicht mäßigen will oder kann, vorausgesetzt sein Kind wäre ihm wirklich so wichtig.

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  1. […] Schulze berichtet hier auf dem Blog von Dr. Schmitz und Partner von einem Sorgerechtsstreit, den der Kindesvater verloren […]

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