Junger Mensch
Junger Mensch? Warum ist es schlimm, ein Kind ein Kind zu nennen?
Es wurmt mich, wenn ich in einem Schriftsatz Rechtsbegriffe falsch verwende. Wenn ich zum Beispiel in einem Strafbefehlsverfahren vom Angeschuldigten spreche. Aber das passiert im Alltagsgeschäft nun mal. Es ärgert mich trotzdem.
Wenn der gleiche Fehler einem anderen unterläuft, sehe ich -ohne mich zu ärgern- selbstverständlich darüber hinweg.
Wenn aber ein Jugendamt in dem gerichtsförmlichen Verfahren auf Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts, § 1671 BGB, meint, den gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff des Kindes nicht anwenden zu müssen, sondern durch „jungen Menschen“ ersetzen zu dürfen, dann ärgere ich mich nicht nur; es kräuseln sich mir die Fußnägel. Es ist auch falsch!
Die deutsche Rechtssprache ist eine Errungenschaft, mag sie auch nicht jedem gefallen.
Das Amtsdeutsch hat die Rechtssprache ohne wenn und aber zu respektieren und zu nutzen.
In einem Sorgerechtsstreit gibt es die Eltern, Mutter, Vater und die Kinder.
Der Begriff des jungen Menschen taucht im BGB nicht auf. Er hat dort auch nichts zu suchen.
Junger Mensch ist ein Begriff des Sozialrechts, § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII, und meint im Kontext der Kinder-und Jugendhilfe diejenigen, die noch nicht 27 Jahre alt sind.
Eltern können demnach auch junge Menschen sein.
Was also ist so schlimm daran, ein Kind ein Kind zu nennen?
Ich weiß es nicht!
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