Intensivtäterbekämpfung

Der Berliner Senat rückt die Verbrechensbekämpfung in die Nähe der Schädlingsbekämpfung. Nicht die Begehung der Taten wird bekämpft, sondern die Intensivtäter werden bekämpft:

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden im Bereich einer Jugendhauptabteilung Sonderdezernate zur Bekämpfung von Intensivtätern eingerichtet. In diesen Dezernaten werden alle Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren einer als Intensivtäter eingestuften Person von einer Dezernentin/einem Dezernenten geführt.
Quelle: Nr. 5 Abs. 3 Intensivtäterrichtlinie ABlBerlin 2010, 539

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