Ich liebe Bausteine!
Nicht die meiner Kinder, Textbausteine erfreuen mich immer wieder, insbesondere in der Adventszeit:
„die anliegenden Ermittlungsakten werden Ihnen gemäß Ihrer Aktenanforderung für drei Tage zur Einsichtnahme übersandt.“[1]
Manche schreiben auch „für drei mal 24 Stunden“.
Sie sind nicht’mal vollständig, es fehlen die Akten über die Finanzermitlungen.
- [1]Hervorhebung im Original↩
Der geistige Hintergrund der „drei mal 24 Stunden” hat sich mir noch nie erschlossen. Könnte man auch 4.320 Minuten vorgeben? ;-)
@ RA JM: „3 Tage“ würde nach §§ 187 I, 188 I BGB bedeuten: Rückgabe um Mitternacht. Das will man Ihnen natürlich rücksichtsvollerweise nicht zumuten, deshalb „3 x 24 Stunden“.
(War doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?)
3×24 sieht nicht nach einer Frist aus, oder? Ich würde die ersten 24h am Montag nehmen, die zweiten am Mittwoch und die dritten am Montag.