Krieger schläft

Ich liebe Baden

Es geht mir hier nicht um Hygiene.

Ich wurde in Baden sozialisiert. Ich weiß: Es gibt Badische und Unsymbadische.

Und manchmal gehen mir die Badener [1] furchtbar auf den Keks. Beispielsweise, wenn sie Entscheidungen treffen, die mich mit dem Gefühl der Ohnmacht zurücklassen. Da gibt es so eine Kammer eines badischen Landgerichtes; Sie wollen eine Durchsuchung Live erleben?

Aber jetzt sind sie definitiv zu weit gegangen und untergraben meine Autorität in der Lehrlingsausbildung.

Insubordination!

Was bilden die sich eigentlich ein. Diese, diese, diese … Aargh!

Paginieren und foliieren – was ist der Unterschied?

Ich muß weiter ausholen, damit Sie mich verstehen:

Herr Jede, ich habe die Amtsakte kontrolliert und gescannt. Sie ist auch ordnungsgemäß paginiert!

Das letzte Wort sprach die Auszubildende mit einem unglaublichen Triumph in der Stimme aus. Sie kennt mich mittlerweile gut und wußte, was passieren wird:

Frau Brewer! Akten werden nicht paginiert, sondern foliiert!.

Mit einer unglaublichen Geste legte sie mir die unsymbadische Ermittlungsakte aus Baden auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Zahl „1“ in der oberen rechten Ecke des ersten Blattes.

 

 

Na und? Blatt 1!

Nein, Seite 1!

und blättert um zu Blatt 2 der Akte, dort findet sich die Zahl „3“ rechts oben am Blattrand. Und so fort, „5“, „7“, „9“ …

Tatsächlich. In der Akte sind nicht die Blätter numeriert, sondern die Seiten. Man war aber sparsam (auch die in Baden können sparen) und hat nur die Vorderseiten der Blätter numeriert.

Ich habe mich dann doch noch rausreden können und darauf verwiesen, daß dies ja nur meine Aussage bestätige: Man könne das Blatt (lateinisch: folium) markieren oder die Seite (lateinisch: pagina). Paginieren und Foliieren sei halt ein Unterschied.

Badischer Aktenknoten

Das Beste kommt zum Schluß:

 

Badischer Aktenknoten

Sie sehen den Badischen Aktenknoten auf der Rückseite der Akte.

In Baden werden die Akten nicht wie wohl sonst überall in der Mitte des Blattes gelocht [2], sondern am oberen Rand.

Mit dem Badischen Aktenlocher, zu beziehen über den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW), werden zwei Löcher mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm und einen Abstand von 43 mm zueinander und einem Abstand zum linken Rand von ca. 15 mm und zur Oberkante von 20 mm gelocht. Also ganz weit oben links (klicken Sie oben auf den Akt des Grauens).

Mit Hilfe des Aktenstechers als Fädelhilfe wird die Badische Aktenschnur durch die Löcher geführt und auf der Rückseite der Akten mittels des Badischen Aktenknotens verbunden.

Das Ganze nennt sich Badische Aktenheftung und ist eine sehr praktische Angelegenheit und sollte dringend bundesweit, ach was, europaweit eingeführt werden. Wie der Knoten gemacht wird? Auch dafür gibt es im Internet Anleitungen: Hier

Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle hat mir zugesagt, mich den Knoten beim nächsten Besuch zu lehren. Bis dahin soll ich einfach eine Schleife machen, sie bringe das schon in Ordnung für mich.

Ich liebe Baden! [3]

Jedenfalls verteidigen wir auch erfolgreich in Baden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne in badischer Mundart: Kontakt

  1. [1]Es heißt ja auch nicht Frankfurtser.
  2. [2]Selbstverständlich gibt es dafür eine ISO-Norm: ISO 838
  3. [3]Vorzugsweise im warmen Wasser – (Bodensee – aber nur die badischen Strandabschnitte)
3 Kommentare
  1. aram
    aram sagte:

    Es gibt Badische und Unsymbadische und Preussen.
    Mich würde interesieren ob bei der Sozialisierung
    auch das badische Wiegenlied gelehrt wurde.
    Ein Preus der Baden mag, das ist schon sehr seltsam

    sally zämme

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  2. Anonymous
    Anonymous sagte:

    Wenn ich so eine Akte in den Händen hätte und einmal aufbinden müsste, würde ich danach einen Kabelbinder zum erneuten verbinden nehmen. Schnüre … Wir haben 2016!

    Antworten
  3. Karsten Koch
    Karsten Koch sagte:

    Wir hatten in Hessen bei der StA mal einen Kollegen, dem die BAYERISCHE Aktenführung wohl überhaupt nicht gefallen hat. Jedenfalls hatte er zunächst verfügt, die on einer bayerischen StA angeforderten Akten zu entheften und – wie in Hessen usus – in einem der fast überall in der Bundesrepublik üblichen schnellferartigen Gebilde einzuheften. Sie kamen sofort zurück mit dem Hinweis, sie gefälligst nach der bayerischen Aktenordnung so zurückzugeben, wie er sie erhalten habe. Seine Verfügung: 1. Akten enthften 2. Blätter mischen 3. Zurück nach Bayern. – so geht’s auch ?

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