Honi soit qui mal y pense

Die Schlagzeile der Pressemeldung des BVerfG:

Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung nach Ungarn

Die Pressemeldung des Bundeverfassungsgerichtes hat mir schier die Schuhe von den Füßen gerissen:

  • Einem deutschen Staatsbürger werden von den ungarischen Behörden Straftaten vorgeworfen.
  • Ungarn beantragt die Auslieferung des Deutschen nach Ungarn.
  • Das Kammergericht hat die Auslieferung des Antragstellers mit Beschluss vom 27. Juni 2024 für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ging dem Bevollmächtigten des Antragstellers eigenen Angaben zufolge am selben Tag um 17.26 Uhr zu.
  • Bereits n der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 wird mit der Auslieferung begonnen.
  • Am Morgen des 28. Juni 2024 wird der Delinquent um 06:50 Uhr den österreichischen Behörden zwecks Durchlieferung an die ungarischen Behörden übergeben.
  • Am 28. Juni um 07:38 Uhr geht der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein.
  • Um 10:00 Uhr wird der Deutsche den ungarischen Behörden übergeben.
  • Gegen 10:50 Uhr untersagt das BVerfG einstweilen die Übergabe an die ungarischen Behörden und unterrichtet die Generalstaatsanwaltschaft Berlin telephonisch gegen 11:00 Uhr über den Beschluß,
  • die per eMail um 11:47 Uhr mitteilt, daß die Übergabe bereits um 10:00 Uhr erfolgt sei.

Wohlmeinende behaupten, in Berlin sei die Verwaltung dysfunktional. Mir drängt sich der Verdacht auf, die Verwaltung hat dem Betroffenen den Rechtsschutz effektiv entzogen.

BVerfG Beschluss vom 28.06.2024 – 2 BvQ 49/24

Nachtrag:

Die Legal Tribune Online berichtet, daß den Behörden der Antrag beim BVerfG bekannt war: Eilantrag beim BVerfG erfolgreich: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 28.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54882/ (abgerufen am: 28.06.2024 )

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