Härteleistungen für Opfer extremistischer Gewalt – kein Lippenbekenntnis
Am 14. Juni 2012 fand im Bundesministerium der Justiz die Informationsveranstaltung
„Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe“
statt.
Opfern rechtsextremistischer Übergriffe kann über das Bundesamt für Justiz bereits seit dem 01.01.1999 eine Entschädigungsleistung zugesprochen werden; seit dem 01.01.2010 auch Opfern jeglicher extremistischer Gewalt.
Dieses staatliche Hilfsangebot ist gedacht als humanitärer Akt der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer Gewalt.
Hierunter sind sämtliche Übergriffe zu verstehen, die Täter aufgrund einer extremistischen Gesinnung, sei sie rechts- oder linksextremistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch oder vergleichbar verwerflich, begehen.
Eine Billigkeitsentschädigung wird einmalig als Kapitalleistung als Soforthilfe gewährt.
Hierfür stehen dem Bundesamt Mittel in Höhe von 1 Mio.€ zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft wurden.
Berechtigt sind die Opfer extremistischer Übergriffe bei Körperverletzungen, massiven Drohungen oder Ehrverletzungen, deren Hinterbliebene sowie Nothelfer. Auch können dem Opfer erwachsene Unterhaltsschäden und Nachteile im Berufsleben zum Anspruch der Härteleistung berechtigen. Sachschäden können hingegen nicht ersetzt werden.
Voraussetzung ist eine Antragsstellung beim Bundesamt für Justiz. Das Formular mit Erläuterungen finden Sie: hier.
Weiter notwendig ist die Anzeige der Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine Verurteilung des Schädigers wird nicht vorausgesetzt; die Entschädigung kann während eines laufenden Ermittlungsverfahrens gewährt werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für das tatsächliche Vorliegen eines extremistischen Übergriffs spricht.
Hinweis an die Kollegen:
Sofern eine Entschädigungsleistung durch das Bundesamt gewährt wird, sind in dieser Höhe Ansprüche des Opfers gegenüber dem Schädiger und Dritter an das Bundesamt für Justiz abgetreten. Die mit der Antragsstellung erfolgte Abtretung ist im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage, dem Adhäsionsantrag und wahrscheinlich auch beim Täter-Opfer-Ausgleich Rechnung zu tragen.
Die couragierten Referate von Frau Seyb, ReachOut– , und Herrn Louw, Opra- Psychologische Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, belegten eindrucksvoll und wohl stellvertretend für alle Opferschutzeinrichtungen das enorme soziale Engagement der Opferberatungsstellen in Berlin.
Frau Dr. Daubach und Herrn Weinbörner , beide Bundesamt für Justiz, zeigten in ihren Beiträgen deutlich, dass seitens des Behörde eine Einzelfallprüfung auf höchstem Niveau stattfindet und es sich bei der Zielsetzung „Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern“ nicht um ein Lippenbekennntnis handelt.
© Bild: BfJ
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