Für 7 Tage

Der Fahrer bringt mit der Sackkarre zwei Umzugskartons mit Akten.

Das Begleitschreiben gestattet uns freundlich

Akteneinsicht wird für 7 Tage gewährt.

Wenn wir jetzt richtig ranklotzen, sind die Akten binnen der gesetzten Frist durch den Scanner gejagt. Wir haben natürlich nur auf die Akten gewartet und daher nichts anderes zu tun.

Die Aktenberge haben monatelang unbearbeitet auf der Geschäftsstelle rumgelegen und sind nicht bearbeitet worden. Jetzt eilt es aber. Sie sollen binnen Wochenfrist wieder zurück um dann dort wiederum monatelang zu gammeln?

Was mag sich ein Staatsanwalt so denken, wenn er das verfügt? Immerhin ist er von der klassischen Formel „für 3 Tage“ abgewichen.

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