Friede Freude Eierkuchen
Das Bundekabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens mit Liechtenstein in nationales Recht beschlossen. Das Abkommen wird klassisch mit den Erwägungen, die zum Abschluß des Vertrages führten, eingeleitet. Der Prolog kommt mir vor wie blanker Hohn:
„in Anbetracht der Erkenntnis der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, dass die gut entwickelten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien eine weitergehende Zusammenarbeit verlangen,
in Anbetracht des Wunsches der Vertragsparteien, ihre Beziehung weiterzuentwickeln, indem sie zu beiderseitigem Nutzen im Bereich der Besteuerung zusammenarbeiten,
in Anbetracht dessen, dass die Vertragsparteien wünschen, die Fähigkeit beider Vertragsparteien zu stärken, ihre jeweiligen Steuergesetze durchsetzen zu können, und
in Anbetracht des Wunsches der Vertragsparteien, die Bedingungen festzulegen, welche den Informationsaustausch in Steuersachen regeln –“
Der Plural ist deutlich hervorgehoben; ob wohl die Liechtensteiner auf dieser Passage bestanden, um die Erwägungen für alle Zeiten zu dokumentieren?
Das Abkommen finden Sie auf unserer Seite consultJEDE unter der Rubrik „Wanderer, kommst Du nach Liechtenstein…“
Wenn jemand den Entwurf der Ausführungsvorschriften hat … Info
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