Freispruch am Sonntag
Nach bestandener Prüfung werden die Auszubildenden traditionell von einem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin feierlich freigesprochen. Immer sonntags. Am 12.07.2009 war es wieder soweit und auch eine unserer Auszubildenden wurde namentlich aufgerufen und durfte ihr Zeugnis aus der Hand von RA Dr. Mollnau in Empfang nehmen. Kein leichter Gang bei hunderten Zuschauern.
Selbstverständlich waren auch zwei Anwälte der Kanzlei unter den Gästen und gratulierten der „frisch gebackenen“ ReFa.
Herzlichen Glückwunsch „ay“! Eine tolle Leistung, Sie können stolz sein!
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