Frage an die Pflichtverteidigerin

Sie bekommen die Abschrift eines Schreibens Ihrer Pflichtverteidigerin an das Gericht. Das Schreiben beginnt mit den Worten:

bedanke ich mich für die Beiordnung …

Nun ist es spätestens an der Zeit, Ihre Verteidigerin zu fragen, was sie damit meint!

  • Danke, liebes Gericht, daß Du Recht angewandt hast?
  • Danke, liebes Gericht, daß Du mich zur Verteidigerin bestellt hast; ich bin auf Pflichtverteidigungen angewiesen?
  • Danke, liebes Gericht, ich werde mich erkenntlich zeigen und die Verurteilung meines Mandanten treu begleiten?

Das ist es natürlich nicht, sondern eine reine Höflichkeitsfloskel, wird Ihre Verteidigerin berichten. Um den Regeln des Anstandes, den geltenden Umgangsformen Genüge zu tun.

Sie wird Ihnen – vielleicht – auch ein Schreiben an die Bußgeldbehörde in eigener Sache zeigen:

bedanke ich mich für die Übersendung des Bußgeldbescheides und lege Einspruch ein …

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4 Kommentare
  1. RA JM
    RA JM sagte:

    … bedanke ich mich für diesen Beitrag und wähle die dritte Alternative. ;-)

    (Denn wenn das nicht so wäre, würde die Kollegin wohl keine weiteren Pflichtverteidigungen mehr erhalten. Beispiele sind bekannt, Namen werden aus Gründen der Diskretion nicht genannt).

    Antworten

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  1. […] Es ist nicht auszurotten, die Angewohnheit mancher Kollegen, statt Anträge zu stellen, Bitten zu äußern. […]

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