Bild einer Geldkiste mit Polizeibeamten

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

[lwptoc]

Berlin: Anschrift, Telephon, Sprechzeiten, Fahrverbindungen

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Ullsteinstr. 66
12109 Berlin

Tel.:(030) 9024 32-500
Fax:(030) 9024 32-900
E-Mail: poststelle@fa-fahndung-und-strafsachen.verwalt-berlin.de

Fahrverbindungen:
U-Bahn U6 Ullsteinstraße
Bus 170 Colditzstr./Ullsteinstr.

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 09 bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr.

Der Bereitschaftsdienst, der u.a. auch Anzeigen entgegennimmt, ist morgens immer eine Stunde früher und nachmittags eine Stunde länger erreichbar. Nur nicht Freitag. Da ist die Erreichbarkeit für die Anzeigenerstattung nicht so wichtig. Dafür dürfen Sie Donnerstags mit einer Erreichbarkeit bis 18 Uhr rechnen.

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Spätestens wenn Sie diese 5 Worte in Ihrem Schriftverkehr finden, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger aufsuchen.

Die Namen und Zuständigkeiten sind ein wenig verwirrend, teilweise unterscheiden sich nur die Namen, nicht die Aufgaben:

  • Straf- und Bußgeldsachenstelle (StraBu),
  • Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra),
  • Steuerfahndungsstelle (SteuFa),
  • Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA),
  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen(FA FuSt)[1],

Steuerfahndung

Die Damen und Herren sind im Bereich aller Berliner Finanzämter für die Steuerfahndung zuständig. Das sind die, die morgens freundlich klingeln, einen Durchsuchungsbefehl vorlegen und Ihnen selbstverständlich gestatten, unsere Notrufnummer 01805/72 5333 (=01805/RA JEDE[2] 0,14 €/Min. aus dem Festnetz; maximal 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen) anzurufen, damit wir Ihnen bei der Durchsuchung beistehen.

Dies ist also die Kriminalpolizei der Steuerverwaltung. Sie ermittelt bei dem Verdacht einer Steuerstraftat – so steht es in § 386 AO. Hier sieht der Verteidiger in Steuerstrafsachen die ersten Stellschrauben. Vielleicht ist die Ermittlung des Sachverhaltes bei der Staatsanwaltschaft besser aufgehoben?

Ihre Beamten haben gem. § 404 AO im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und ihnen steht das Recht auf Durchsicht der Unterlagen zu; ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Strafsachenstelle

Das ist die „Staatsanwaltschaft“ der Finanzverwaltung in Sachen, in denen sie gem. § 386 Abs 2 AO die Ermittlungen selbständig durchführt, § 399 Abs 1 AO. Demgemäß ist einer Ladung nachzukommen und dem Verteidiger ist nicht nur die Anwesenheit gestattet, er hat auch ein Hinweis- und Fragerecht (Nr. 34 II AStBV 2020). Eine Aussage des verteidigten Beschuldigten wird allerdings die Ausnahme sein. Und auch im Steuerverfahren hat der Zeuge das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Strafsachenstelle ist in der Regel auch die Bußgeldstelle.

Bußgeldstelle

Es gibt ja nicht nur Steuerstrafsachen, sondern auch Bußgeldverfahren in Steuersachen. Einzelheiten verraten Ihnen die §§ 378 ff AO.

Im Straßenverkehr beispielsweise ist meist die Polizei die Bußgeldbehörde. In Steuersachen das gem. § 387 AO zuständige Finanzamt [3]

Zuständigkeitsregelungen für Berlin

Wenn Sie sich über die besonderen Regelungen der Zuständigkeit der Berliner Finanzämter informieren wollen (wer ist für die Vergnügungssteuer zuständig?): Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin (Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung – FÄZustVO) vom 8. Dezember 2021

Ein Tip zum Schluß

Hadern Sie nicht mit sich, weil Sie so lange gezögert haben. Vergangenheit läßt sich nur schwer ändern[4] – Zukunft läßt sich mit Hilfe Ihrer Verteidiger gestalten.

  1. [1]Berlin und Niedersachsen
  2. [2]Sie wissen doch: Auf der Tastatur ist jedem Buchstaben eine Zahl zugeordnet, sogenannte Vanity-Nummern.
  3. [3]§ 409 AO
  4. [4]vgl. Wikipedia: Erinnerungsverfälschung
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