Falsch gesparte Anwaltskosten

Der Mann erhält einen Bußgelbescheid über 500 € zzgl. Gebühren und Auslagen nach dem Waffengesetz. Selbst der Laie sieht dem abstrusen Bescheid seine Sinnleere an.

Dafür muß man nicht zum Anwalt, das Geld ist besser anders angelegt, denkt sich der angebliche Waffensünder. Er kauft sich eine Ausgabe des WaffG und begründet seinen Einspruch gegen den Bescheid. Das macht er richtig gut und – man glaubt es kaum – die Behörde erkennt den Unsinn und hebt den Bescheid auf. Gleichzeitig erläßt sie einen neuen Bußgeldbescheid über 1.000 € zzgl. Gebühren und Auslagen. In der Begründung liest der Mann:

Gemäß Ihrem Einspruchsschreiberi, in dem Sie Bezug auf das Waffengesetz nehmen, ist Ihnen das Waffengesetz durchaus bekannt.

Sie haben somit wider besseren Wissens und somit vorsätzlich gehandelt.

Ich habe noch nie einen Mandanten derart fassungslos vor mir sitzen gesehen. Bestimmt hat mich ein Mandant noch nie so fassungslos auf ein Stück Papier starren sehen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Akte kommentarlos an das Gericht duchgewunken.

Bin gespannt, wie das Gericht auf den Beiordnungsantrag in einer OWi-Sache reagiert.

3 Kommentare
  1. Kand.in.Sky
    Kand.in.Sky sagte:

    Und wäre das Schreiben von einem RA geschickt worden wäre die Sache erledigt. Leider typische KrautKrankheit der Kastenhierarchie. In Zivilsachen reagieren auch die meisten erst wenn im Schriftsatz ein Briefkopf einer Kanzlei zu sehen ist.

    #k.

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  2. Achim S.
    Achim S. sagte:

    Ich…ohne Anwalt im Zivilverfahren um Mietstreitigkeiten.
    Ordentlich und gründlich vorbereitet!

    Vorsitzende:
    „Das Gericht sieht sich nicht in der Lage, Ihre Klagerwiderung mit 52 Anlagen zu behandeln“.

    Und in den Stil ging´s dann auch weiter!

    Danke dem Rechtsstaat!

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