Bild einer Strafakte einer deutschen Staatsanwaltschaft

Fachanwalt für Strafrecht

Nun hat der Kollege Nikolas Krähn schwarz auf weiß mit blauer Unterschrift, was alle, die ihn bereits kennen, schon längst wissen.

Er hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.[1]

Diese Besonderheiten hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin nun attestiert:

 

Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

Wir werden nun neue Visitenkarten für ihn drucken lassen.

Zwei Fachanwälte sind für Dr. Schmitz & Partner tätig. Herr Rechtsanwalt Andreas Schulze für das Familienrecht und Herr Rechtsanwalt Nikolas Krähn für das Strafrecht

  1. [1] § 2 Abs. 2 FAO
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