Es ist so einfach
Gesetz und Rechtsprechung sind eindeutig: Der Ermittlungsrichter hat den Antrag der Staatsanwaltschaft sorgfältig zu prüfen und selbst zu entscheiden. Das macht manchesmal viel Arbeit.
Vor mir liegt eine Akte mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Arrest über mehrere Millionen Euro anzuordnen.
Soweit eine Aufstellung über die Auswertung der Datenbank gewünscht wird, kann diese
elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausdruck unterblieb bislang, weil es sich
dabei um mindestens 750 Seiten (je nach Layout) handelt.An das Amtsgericht XY (Ermittlungsrichter)
urschriftlich mit Sonderband „Vermögensabschöpfung“ und Hilfsakte
mit dem Antrag,
Beschluss gemäß beiliegender Anlage zu erlassen und die Überstücke auszufertigen.
Die beiliegende Anlage ist ein Entwurf mit dem Briefkopf des Amtsgerichtes mit Landeswappen und Pipapo.
Selbst die Unterschriftsleiste ist vorbereitet. Er muß nur noch unterschreiben, der fleißige Richter!
Chapeau! Der Richter war fleißig und hat sich vor einer Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft nicht gescheut.
Er blieb seinem Auftrag treu und unabhängig und wollte die Unterlagen sehen. Der Kollege Hoenig beschrieb vor ein paar Jahren das genaue Gegenteil: Oberfaule Richter, was sich nach meiner Einschätzung durchgesetzt hat.
Es ist eine Unsitte! Vielleicht sollten wir Verteidiger mal die gewünschte Entscheidung auf dem Briefkopf der Gerichte einreichen? Führt sicherlich zu einem Verfahren wegen unberechtigter Nutzung des Wappens …
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