Ermittlungsakten sind nicht spaßfrei
Ermittlungsakten sind für den Strafverteidiger häufig dröge, alles scheint sich zu wiederholen.
Ich habe eine Ermittlungsakte einer Staatsanwaltschaft auf dem Tisch, zahlreiche Bände und Sonderbände mit Telephonüberwachung und Observationen.
Irgendwas ist bei einer der Observationen schief gelaufen, der Beschuldigte hat sie bemerkt und sich dann entsprechend verhalten. Im Bericht der Kriminalpolizei liest sich das dann so:
Insbesondere vor dem Hintergrund der äußerst konspirativen und geradezu paranoiden Vorgehensweise des RUDI RATLOS die im Zuge der Observationsmaßnahme ersichtlich wurden ist zu erwarten, daß er seine bekannten Telephonanschlüsse wechselt um Überwachungsmaßnahmen zu erschweren.
Tja, meine Herren Ermittlungspersonen: Rudi Ratlos leidet doch nicht unter Verfolgungswahn. Er wird verfolgt!
Ich bin mir allerdings sicher, hätte er einem Psychater berichtet, was er gesehen hat, hätte dieser dieselbe Diagnose gestellt: F22.0
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