Dezent den Saal verlassen

Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.

Bösen Anschein vermeiden

Man kommt pünktlich zum ZPO-Termin, war zuvor im Anwaltszimmer, selbstvertständlich hat sich der Kollege Willi d. A. dort nicht zuvor gemeldet. Vor der Tür der eigene Mandant, der aufgeregt berichtet, daß „schon jemand drinnen ist“. Man betritt den Saal und sieht den Kollegen im Gespräch mit dem Vorsitzenden. Sicherlich haben sie sich nicht über den Fall unterhalten. Sicherlich sprachen sie über die schlechte Ausstattung der Justiz. Warum habe ich ein schlechtes Gefühl dabei und denke an einen Befangenheitsantrag – der sicherlich unbegründet wäre?

Herr Kollege Willi d. A.: Das gehört sich nicht!

Auch wenn der gegnerische Kollege mit seinem Mandanten den Saal verläßt, um mit ihm den Zwangsvergleich zu erörtern: Man verläßt ebenfalls den Saal und betritt ihn erst mit dem Kollegen zusammen. In welcher Reihenfolge, hat Ihre Mama Sie seinerzeit gelehrt.

Ich habe spät von einem Vorsitzenden Richter am Kammergericht gelernt:

Der Vorsitzende hatte klar gemacht, daß unsere Berufung nicht so ganz aussichtslos sei und dem Gegner einen Vergleich vorgeschlagen. Der erbat sich ein paar Minuten Unterbrechung, um mit seinem Mandanten den Vorschlag zu besprechen und verließ den Saal.

Ich blieb sitzen, hörte die Stille, spürte die Blicke der Richter und fühlte mich irgendwie ob der starrenden Augen unwohl. Dann kam mir die Idee, daß die Richter vielleicht ungestört sein wollten.

A.J.:“Wünschen Sie, daß ich den Saal verlasse?“

VorsRiKG:“Wenn Sie nicht wünschen, daß sich der Senat in das Beratungszimmer zurückzieht, um den Anschein zu vermeiden, wir erörterten die Sache nur mit einer Partei!“

Wenn ich daran denke, werde ich immer noch rot. Hätte mir mein Ausbilder doch beibringen können.

8 Kommentare
  1. R. Tape
    R. Tape sagte:

    Also ich bin auch schon sitzen geblieben und die Richterin hat nett mit mir geplaudert. Ich hörte weder Stille, noch spürte ich Blicke.
    Wenn das Gericht das wünscht – und so habe ich das auch erlebt, dann wird unterbrochen und alle, auch die Richter, verlassen den Saal.
    Schließlich ist es ja auch blöd, der Gegner berät sich mit seinem Anwalt und ich stehe mal so daneben :-)

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  2. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ R. Tape:

    Ich bin auch schon wieder reingekommen und mir wurde erklärt, daß man während meiner Abwesenheit auch noch überlegt habe, ob nicht …. –> was beweist das?

    Schlechte Manieren!

    @ dpms:

    Ich vertrete doch keine Markenrechtssachen und so’n Zeuch. ;-)

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  3. ra kuemmerle
    ra kuemmerle sagte:

    Wenn ich auch die Sinnhaftigkeit mich vor einem Termin noch zum Anwaltszimmer zu begeben nicht nachvollziehen kann, zugegeben, eine Geschmacksfrage, finde ich diesen Beitrag sehr interessant. Beim AG habe ich es allerdings noch nie erlebt, dass ein Kollege, wenn eine Besprechung mit dem Mdt. nötig wurde, mit mir zusammen den Saal verlassen hat. So habe ich bisher auch keine Veranlassung dazu gesehen und mich im Zweifel wieder nach hinten zu den anderen Wartenden gesellt. Beim LG wurde es mal so, mal so gehandhabt. Ein Kollege schnaubte mich gar einmal an, wohin ich denn jetzt wolle, er müsse ungestört reden. Nun ja. Kollegialität ist auch immer eine Sache von Gegenseitigkeit.

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  4. dpms
    dpms sagte:

    Aber ich mach doch nicht nur in Markensachen und so Zeuchs.

    Also, ich bin dieses Jahr einmal „rausgeworfen“ worden, weil sich die Kammer eben genau vor dem Vorwurf der Befangenheit und Mauschelei schützen wollte und ein anderes Mal habe ich munter mit der Richterin über den Fall gesprochen. Die Richterin war sehr redselig, was mich verwunderte, aber nicht daran hinderte, den Ausgang des Verfahrens von ihren Lippen abzulesen.

    Ich lasse mich vor Gericht in Nebensachen von dem Gericht leiten.

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  5. BV
    BV sagte:

    Ich muss gestehen, dass ich üblicherweise auch nicht den Saal verlasse, wenn die Gegenseite sich draußen berät. Andererseits habe ich es auch noch nie erlebt, dass ein Gegner(vertreter) das getan hätte.

    Ich finde, ein gewisses Grundvertrauen in die Neutralität des Gerichts gehört schon dazu. Wenn der Gegner dem Gericht irgendwas einreden wollte, könnte er das auch telefonisch oder persönlich im Richterzimmer versuchen.

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  1. […] gibt es hier und hier zu den Sitten bei Gericht in Berlin und anderswo (via Kommentare) zu […]

  2. […] Kollege bei Dr. Schmitz und Partner meint, dass es zur Anwaltsetikette gehört den Gerichtssaal zu verlassen (und zwar dezent), wenn der gegnerische Kollege diesen auch verläßt, um Besprechungen mit seinem Mandanten […]

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