Dieser Anruf kostet Sie 20 Cent – wenn Sie sonst nichts zu tun haben.
§ 66b TKG bestimmt, daß beispielsweise für die Servicerufnummern [1] dem Anrufer der zu zahlende Preis anzusagen ist.
Auch in der Bewerbung ist dies deutlich zu machen, differenziert nach Festnetz und Mobilfunk.
Sie rufen also vertrauensvoll die Servicerufnummer an und dürfen sich anhören:
Dieser Anruf kostet Sie 20 Cent.
Ich weiß ja nicht, was Eurowings für Löhne zahlt.
Gemäß § 66g TKG muß bei Warteschleifen die voraussichtliche Dauer der Warteschleife bekannt gegeben werden:
Die Wartezeit beträgt voraussichtlich 15 Minuten.
Soviel hat das Ticket nicht gekostet. Ich mag nicht mit Billigfliegern fliegen. Nicht preiswert, sondern billig. Und ich hasse es, wenn die Strecke nur von Billigfliegern bedient wird.[2]
Wir haben das auf die gute alte teure Art geregelt: Wir beschäftigen eine ausreichende Anzahl von gut ausgebildetetn Mitarbeitern, so daß es keiner Warteschleife bedarf. Ab und zu gehen auch die Anwälte ans Telephon. Bei Bedarf. Eine Reduzierung würde sich nicht wesentlich auf unser Stundensätze auswirken. Aber entsetzlich auf die Mandantenzufriedenheit[3].
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