Der Elektronische Rechtsverkehr andersrum

Da wird immer behauptet, die Justiz, insbesondere die Gerichte, könnten nicht mit den modernen Medien umgehen.

Manchmal sind die Gerichte sogar schneller als die Post (erlaubt).

Die Entscheidung des Kammergerichtes (KG, Beschl. v. 29.03.2017 – 1 Ws 19/16) ist bereits bei juris und dem Kollegen Burhoff am 04.04.217 veröffentlicht und kommentiert, bevor sie uns am 06.04.2017 bekanntgegeben wurde.

In der Sache selbst ist nur das Timing zu beanstanden. Wir freuen uns über den Erfolg. Am 10.02.2016 hatten wir die Festsetzung beantragt. Wir freuen uns über die Zinsen. Ach nee, gibt es ja nicht für den Pflichtverteidiger.

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3 Kommentare
  1. Jürgen Schmidt
    Jürgen Schmidt sagte:

    Timing ist eben so eine Sache…Aber derartige Überschneidungen sind immerhin erfreulicher als ein ewig dahin schleichender Kommunikationsfluss. Wenn sich das noch ein wenig einspielt, ist es letztlich ja eine positive Entwicklung.

    Antworten

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