Das will ich nicht
Ich kann meine Unzufriedenheit mit dieser Entscheidung nur schwer unterdrücken. Das will ich nicht verstehen, und ich kann mir vorstellen, dass es auch die Ermittler frustriert.
Zur Entscheidung eines Berliner Haftrichters, einen Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgrund des Geständnisses, seiner sozial-familiären Bindungen und des Vorlebens des Täters auszusetzen.
Herr Innensenator Henkel (CDU), da es in Ihrem Mitarbeiterstab anscheinend niemanden gibt, der Ihnen die gesetzlichen Haftgründe erklärt und Ihnen offensichtlich die Professionalität der Mitarbeiter der Mordkommission unbekannt ist, mein Einkaufstip: T-Shirt
Wozu erklären? Er will es expressis verbis nicht verstehen.
Allerdings: Bei (gestandener) Körperverletzung mit Todesfolge wäre die Straferwartung m.E. durchaus als Haftgrund jedenfalls diskutabel, auch trotz sozial-familiärer Bindungen etc.
Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz,
ich empfinde es als geschmacklos und anmaßend, angesichts des gewaltsamen Todes eines unschuldigen jungen Mannes ihre Witzchen mit dem Spruch von Dieter Nuhr zu treiben. Können Sie sich denken, was ich Ihnen empfehle? Vermutlich fehlt Ihnen jedoch der Mut, damit durch Kreuzberg, Neukölln oder Wedding zu laufen. Typisch Schreibtischtäter eben. Oder schrecklicher Jurist.
(Link gelöscht)
Mit freundlichen Grüßen
Egbert Sass
@Egbert Sass:
Die Artikel sind namentlich gekennzeichnet. Mit anderen Worten: Der Artikel stammt nicht von Dr. Schmitz.
Nein, ich kann mir nicht denken, was Sie mir empfehlen. Und rein vorsorglich: Auch wenn ich nicht weiß, was der freundliche Herr empfiehlt: Ich empfehle: Denken!
Sie scheinen die Bezirke Kreuzberg, Neuköln und Wedding nur dem Namen nach zu kennen. Ein T-Shirt von Nuhr findet dort keine Beachtung. Es sei denn, die Proportionen des Trägers sind auffällig.
Einem praktizierenden Strafverteidiger mangelnde Erdung vorwerfen?
„Schrecklicher Jurist“? Meinen Sie furchtbar und der Bezug zu Ingo Müllers Titel ging daneben?
Wären Ihre Meinung nach die Täter milder zu bestrafen, wenn das Opfer nicht jung und unschuldig wäre?
Das war kein Witzchen, sondern blankes Entsetzen über den Chef der Innenverwaltung. Nun, einen Schuh zieh ich mir an: Jeder hat die Regierung, die er verdient.
Wenn man sowas hier dann allerdings liest, fragt man sich doch, in welchem Fall ein Haftbefehl „verständlicher“ wäre:
http://www.mainpost.de/regional/franken/385-Gramm-Haschisch-im-Rucksack-Richter-erliess-Haftbefehl;art1727,7100691
@ RA Jede:
Den ursprünglichen Link haben Sie (oder jemand aus Ihrem Team) gelöscht. Er führte zu einem T-Shirt mit einem Aufdruck in hebräischer Schrift und dem Logo der Einheit Sajeret Matkal. Käme in den beschriebenen Stadtvierteln garantiert nicht so gut an. Übrigens, an manchen Tagen müsste ich nur über die Oberbaumbrücke laufen und wäre in Kreuzberg.
Anbei ein Link zum Spiegel. Wenn der Haupttäter schon Stunden nach der Tat damit prahlte, jemanden totgeprügelt zu haben, impliziert das doch zwingend Vorsatz, evtl. auch bei der gesamten beteiligten Tätergruppe. Denn zu diesem Zeitpunkt war Jonny K.s Ableben noch gar nicht öffentlich bekannt gemacht worden, sondern nur, dass er im Koma liegt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/pruegelattacke-am-berliner-alexanderplatz-verdaechtiger-prahlte-mit-tat-a-863814.html
Zu Ihrer Frage: Wären Ihre Meinung nach die Täter milder zu bestrafen, wenn das Opfer nicht jung und unschuldig wäre? Antwort: Es gibt Prügeleien, bei denen die Aggressionen von beiden Seiten ausgehen bzw. die provoziert wurden. Dann wäre eine leicht mildere Strafe angebracht. Wobei nach meiner ganz persönlichen Meinung Tritte gegen den Kopf eines Liegenden immer als versuchter oder vollendeter Totschlag zu werten wären, ggf. auch als Mord. Doch für diese Details sind Sie der Experte. Tja, für junge Täter gibt es ein Jugendstrafrecht. Ein Jugendopferrecht gibt es meines Wissens nicht.
Gut finde ich, dass Sie sich mit kritischen Kommentaren auseinandersetzen. Ihr verehrter Kollege Hoenig hingegen beherrscht den Umgang mit der Löschtaste virtuos. Austeilen kann er hervorragend, einstecken leider etwas weniger gut.
Weil wir gerade beim Austeilen sind: Dem Innensenator empfehlen, er solle einfach mal die Fr…. halten, erfüllt doch den Tatbestand der Beleidigung, oder? Und das von einem Juristen. Ts, ts, ts.
Morgen ist die Trauerfeier für Jonny K. Wahrscheinlich werde ich hingehen. Sie auch? Sollten Sie tun.
@ E: Sass
Ausnahmsweise eine ausführliche Antwort auf Ihren Post Nr. 7 ohne es zum Beginn einer Brieffreundschaft ausarten zu lassen:
Auch ich war schon entschlossen Ihren Beitrag zu löschen und habe es mir dann anders überlegt. Ihr Kommentar kommentiert nicht, sondern verknüpft meinen Beitrag mit Ihren Überzeugungen ohne Bezug zum Beitrag. Schauen Sie sich meinen Beitrag an. Ich zitiere was der Innensenator gesagt hat und kommentiere das.
Er ist mit einer richterlichen Entscheidung nicht einverstanden. Es war einmal gute Tradition, daß man richterliche Entscheidungen, vor allem, wenn man die Entscheidungsgrundlagen nicht kennt, als Minister nicht kommentiert. Vor allem nicht Entscheidungen aus einem anderen Ressort.
Was halten Sie von einem Minister, der mit der Entscheidung der Dritten Gewalt nicht einverstanden ist, ihre Gründe nicht kennt, und sich auch nicht die Mühe machen will, diese Entscheidung nachzuvollziehen, sie zu verstehen
???
Meine Kinder haben solche Allüren abgelegt bevor sie volljährig wurden.
Und dann (kommt bei der Öffentlichkeit gut an, die Fachleute schütteln nur den Kopf, wäre ich Mitglied einer der excellenten Mordkommissionen dieser Stadt, wäre ich beleidigt) unterstellt der den Ermittlern auch noch mangelnde Professionalität. Diese haben wahrscheinlich hervorragende Arbeit geleistet und kennen das Prinzip der Gewalten- und Arbeitsteilung: Sie ermitteln, die Dritte Gewalt entscheidet. Wenn er sich wirklich um deren Frustrationstoleranz kümmern würde, müßte er nur ‚mal fragen wo der Schuh drückt: Fehlende personelle und sächliche Mittel. Das ist sein Ressort. Da könnte er sich drum kümmern.
So. Das war der Gegenstand meines Beitrages. Und Ihr Kommentar hat damit nun wirklich so gut wie gar nichts gemein. Ich kann und will nicht entscheiden, ob die richterliche Entscheidung richtig war oder nicht. Ich kann aber entscheiden, daß ich eine gewaltige Angst davor habe, daß unsere Richter vor ihren nur dem Gesetz und der Verfassung verpflichteten Entscheidungen auf die Meinung der Minister oder des Pöbels schauen.
Der Kollege Hoenig, der noch weniger Zeit als ich für derartige Beiträge hat, hat die Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigung online gestellt: Beitrag Hoenig
Ganz kurz zum Rest:
Wenn jemand mit einer Tat prahlt, impliziert das nicht, daß er vorher vorsätzlich handelte und läßt schon gar keinen Schluß auf andere Personen, Beteiligte oder nicht, zu. Ihr Schluß ist nach den Gesetzen der Logik nicht zulässig.
Sie scheinen die Berechtigung eines Jugendstrafrechtes in Frage zu stellen. Beschäftigen Sie sich doch bitte mal ein wenig mit Kriminologie, damit wir eine gemeinsame Sprache sprechen. Was soll denn der Hinweis auf ein Jugendopferrecht?
Unsere Kanzlei betreibt engangiert und erfolgreich Opferschutzrecht. Aber ein nach Alter differenziertes Opferrecht? Sie meinen das nicht wirklich ernst!
Jemandem zu empfehlen, die Fresse zu halten, ist keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn. Etwas feiner formuliert: „Herr Senator, Ihre Aussage ist nicht diskussionsfähig und dumm!“
Nein, ich gehe nicht zur Trauerfeier. Ich bin praktizierender Christ und werde eine Trauerfeier nicht zu einer politischen Meinungsäußerung entwürdigen. Ich fühle mit den Angehörigen, die einen unersetzlichen Verlust erlitten haben und bete für sie.
Denken Sie bitte daran, ich werde mir künftig auch einen schnelleren Löschfinger zulegen.
@ RA Jede
Ihr Schreibaufwand hat sich gelohnt: Zwar teile ich nicht alle Ihre Positionen, doch kann ich diese nun besser nachvollziehen. Von Anfang an so formuliert, wäre es kein Aufreger geworden. Da auch Nichtjuristen entsprechende Blogs lesen, ist die Schilderung des Hintergrundes stets hilfreich.
Jugendopfer(recht) war ein gedanklicher Schlenker mit folgender Intention: Was nützte zum Beispiel Giuseppe Marcone oder Jonny K. der Artikel 2 Satz 2 GG? Beide erlitten die „Maximalstrafe“ – sie sind tot. Und die Täter profitier(t)en vom milderen Jugendstrafrecht. Hier sehe ich eine gewisse Assymetrie (nein, kein Plädoyer für die Todesstrafe). Ich hoffe, so wird mein Gedankengang verständlich.
Eine Idee zum Schluss: Sollte es Ihre Zeit in den nächsten Tagen oder Wochen erlauben, könnten Sie evtl. im Blog erläutern, warum die Täter im Fall Giuseppe Marcone mit Bewährungsstrafen davonkamen? Das war für viele schwer nachvollziehbar und lässt bei Ottonormalbürger (Pöbel?) erheblich Zweifel an der Rechtsprechung aufkommen. Natürlich genügt auch ein Link, sollte eine entsprechende, möglichst allgemeinverständliche Erläuterung existieren. Dafür schon im Voraus besten Dank.
Ich übernehme mal:
1. Die Grundrechte gelten im Grundsatz nur in der Beziehung Staat-Bürger/Mensch. Das bedeutet, dass der Staat in seinem Handeln die Grundrechte der Menschen in diesem Staat zu wahren hat. Unter Individuen entfalten die Grundrechte nur äußerst eingeschränkt Wirkung. Der Staat wird seiner Verpflichtung zum Schutz des Grundrechts aus Art. 2 II GG schon gerecht indem er Köperverletzungs- und Tötungdelikte unter Strafe stellt. Weder kann noch muss er absolute Sicherheit vor Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit oder das Leben garantieren.
Im übrigen ist das Jugendstrafrecht nicht milder sondern anders als das Erwachsenenstrafrecht. Im JGG ist bspw. einzig(!) rechtmäßiger Zweck der Strafe (iS einer Rechtsfolge für strafrechtlich relevantes Verhalten) die Erziehung und zwar dergestalt, dass die künftige Legalbewährung (=er/sie begeht keine Straftaten mehr) des Delinquenten erreicht werden soll.
2. Letzteres wird – ohne die Fälle im Einzelnen zu kennen – auch der Grund für die von Ihnen angesprochenen Bewährungsstrafen sein. Es geht bei jugendlichen/heranwachsenden Delinquenten eben nicht um Schuldausgleich, die Strafe wird in der Höhe nach der erforderlichen Erziehungszeit bemessen. Die verwirkte Schuld ist hierbei lediglich begrenzender Faktor nach oben. Zudem kann künftige Rechtstreue empirisch nachweisbar eher über Maßnahmen erreicht werden, die keine Inhaftierung beinhalten. Die Rückfallrate ist bei Bewährungsstrafen im Jugendstrafrecht signifikant geringer als bei vollzogenen, unbedingten Freiheitsstrafen. Diese Urteile sind also (zumindest auch) ergangen um den Ottonormalbürger bestmöglich vor weiteren Straftaten der Delinquenten in diesen Fällen zu schützen.
Vieles vom Vorstehenden lässt sich nahezu ohne juristische Vorkenntnis auch aus dem reinen Gesetzestext ersehen, zum Test einfach mal im Netz oder in echt im JGG blättern.
Zum Beitrag: Der Senator hat damit tatsächlich eindrucksvoll entweder seine völlige Ahnungslosigkeit oder aber seinen eiskalten, populistischen Opportunismus bewiesen. Eine gruselige Wahlfeststellung, das.
@ jansalterego
Dann eine kleine Frage: Nach wie vielen Körperverletzungen oder gar Tötungsdelikten sollten „polizeibekannte Intensivtäter“ in Haft genommen werden, um weitere Verbrechen zu verhindern? Denn falls das nicht geschieht, müsste jeder Bürger über effektive Formen der Selbstverteidigung nachdenken, weil diese (Wiederholungs)Täter ihre Opfer meist willkürlich auswählen. Es könnte also Sie oder mich oder jeden anderen treffen.
Ganz persönlich bin ich übrigens der Meinung, dass eine Strafe immer auch Sühne darstellen sollte – egal, ob nun für jugendliche oder erwachsene Täter. Und speziell bei Intensivtätern scheint es mit der von Ihnen erwähnten künftigen Rechtstreue nicht so weit her zu sein. Lesen Sie bitte mal, wie hart der Rapper Bushido darüber urteilt. Ich fürchte, der Mann hat leider Recht.
http://www.focus.de/panorama/boulevard/bushido-du-hast-theoretisch-einen-mord-frei_aid_477985.html
Zunächst einmal sind weder der Focus noch „Bushido“ sonderlich seriöse Quellen. Jedenfalls können weder der eine noch der andere irgendetwas substantielles zur empirischen Realität beitragen. Niemand hat „einen Mord frei“, weder theoretisch noch sonstwie. Im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe für Mord 15 Jahre. Bei Mord wird sich eine Jugendstrafe allein wegen „Schwere der Schuld“ iaR auch kaum vermeiden lassen.
Hinzu kommt, dass schon die Zuschreibung „Intensivtäter“ eine selbsterfüllende Prophezeiung ist. Wer von der Staatsmacht so tituliert wird, integriert diese Bezeichnung irgendwann in sein Selbstbild. In Berlin kann man übrigens (unter best. Voraussetzungen) schon nach einer(!) Verurteilung in die Intensivtäterkartei aufgenommen werden.
Darüber hinaus hat die kriminologische Forschung bei sogenannten Intensivtätern einen Effekt festgestellt, der sich Spontanremission nennt: Bei Erreichen ca. der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts (25+/-) endet ihre Delinquenz, ohne dass es einen anderen feststellbaren äußeren Einfluss gegeben hat als eben den Zeitablauf, das Älterwerden.
Deswegen sollte selbstredend exakt niemand in Haft genommen werden, allein um künftige Straftaten zu verhindern. Es ist schlicht unmöglich eine seriöse Prognose über das künftige Legalverhalten eines Menschen abzugeben – das ist einhellige Meinung unter forensichen Psychologen, die von den Gerichten im Rahmen von Gutachten bzgl. der Sicherungsverwahrung dennoch zu solchen Prognosen gezwungen werden.
Mit der alten Hausfrauenpsychologie a la „einmal ein Dieb, immer ein Dieb“ kommt man nicht weiter. Die Gefahr Straftäter zu werden ist bei ehemaligen Straftätern genauso gegeben wie bei Ersttätern. Eine absolute Sicherheit lässt sich (rechtsstaatlich) nicht herstellen und die empirische Wahrheit, dass wir dennoch in einem der sichersten Länder der Welt Leben und die Kriminalität seit `45 stetig rückläufig ist, kommt gegen die Panikmache der Medien – oder halt den auflagensteigernden Fokus der Medien auf spektakuläre Einzelfälle – leider Gottes nicht an.
Überlegen Sie doch einmal testweise wann Sie das letzte Mal in ihrem ganz persönlichen Umfeld (Fernsehen, Zeitung etc. zählt nicht) Gewaltkriminalität erlebt haben (sei es als Täter, Opfer oder Zeuge).
Die Gefahr die Sie scheinbar sehen ist keine, die man nicht guten Gewissens und ohne zu beschönigen unter allgemeinem Lebensrisiko verbuchen könnte. Und das nehmen wir ja schon und in wesentlich höherem Maße auf uns, wenn wir ins Auto steigen.
@ jansalterego
Es gibt Urteile in Berlin, die kann, will und werde ich nicht verstehen. Wir sollten es dabei belassen, unsere Positionen sind zu unterschiedlich.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-gegen-vergewaltiger-jugendliche-erhalten-bewaehrungsstrafen-/7502428.html
Man kann nur mit Menschen diskutieren, die bereit sind, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen. Wer nicht verstehen will, verschließt sich dem Diskurs
Sehr geehrter Herr Jede,
nicht nur meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist o.g. Urteil gegen die Vergewaltiger indiskutabel und unverständlich. Selbst sonst enorm verständnisvolle Forumsteilnehmer im Tagesspiegel äußern sich darüber fassungslos und empört. Auch die Justiz muss Kritik ertragen und können ggf. Korrekturen vornehmen, wie womöglich bald im Fall Mollath erforderlich. Übrigens sind die zwei mutmaßlichen Haupttäter im Tötungsdelikt Jonny K. (Alexanderplatz) immer noch nicht gefasst, leider.
P.S. Keine Kritik an Ihnen, die vorige Antwort richtete sich explizit an jansalterego.
mfg
E. Sass
Sie beurteilen ohne die Fakten zu kennen, die die nach der Verfassung unseres Rechtsstaates zuständigen Richter (davon zwei Laienrichter mit vollem Stimmrecht) veranlaßt haben, eine Entscheidung zu treffen.
Als Verteidiger hasse ich es, wenn Schulklassen hinten im Saal sitzen. In den Pausen frage ich dann, was ihrer Meinung nach als Urteil „rauskommen“ soll. Die Antworten sind meist eindeutig brutal.
Wenn man dann auf die Entscheidung wartet und mit den Kids über das zu erwartende Urteil redet, hat sich das Bild geändert und häufig wird das tatsächliche Urteil vorweggenommen.
Und noch ein weiteres Phänomen: Immer wenn einer meiner Fälle pressewirksam ist, erinnert mich die Berichterstattung nicht an den tatsächlichen Verfahrensablauf, ich frage mich häufig, aus welcher Verhandlung die wohl berichten mögen, meine sei es jedenfalls nicht gewesen.
Probieren Sie es aus. Setzen Sie sich während einer ganzen Verhandlung in den Zuschauerraum. Irgendwann gehen die Pressevertreter und die erste Bank ist leer. Vergleichen Sie dann die Berichterstattung mit Ihren Wahrnehmungen. Das Ergebnis wird auch Sie erschrecken.
Da dieser Fall nicht öffentlich war, bestand keine Möglichkeit, sich unmittelbar ein Bild davon zu machen. Auch auf der Website des Landgerichtes Berlin findet sich bis jetzt keinerlei Info oder gar eine nähere Erläuterung des Urteils.
In Kreisen gewisser „Jugendlicher“ wird eine Verurteilung auf Bewährung oft als Freispruch interpretiert. Die Signalwirkung, die von o.g. Urteil ausgeht, halte ich für bedenklich und geradezu als Einladung für Nachahmungstäter.
Dass Teile der Presse nicht zu professioneller Recherche und Berichterstattung fähig sind, ist leider Fakt. Persönlich ziehe ich mir diesen Schuh jedoch nicht an: Während rund 20 Jahren Tätigkeit im Medienbereich gab es weder eine Gegendarstellung noch eine Unterlassungserklärung bezüglich eines meiner Beiträge.
Am Rande eine heikle Frage, ggf. können Sie diese auch per E-Mail beantworten, falls im Blog zu brisant: Mit scheint, dass milde Urteile oft in spektakulären Fällen gesprochen werden, bei denen die Täter einen konkreten Migrationshintergrund haben. Wäre es denkbar, dass betroffene Familienclans in irgendeiner Form versuch(t)en, Richter dahingehend zu motivieren – um es vorsichtig auszudrücken?
Gern komme ich auf Ihren Vorschlag zurück, eine Ihrer pressewirksamen Verhandlungen zu besuchen. E-Mail mit Ort und Termin genügt.
Viele Grüße
E. Sass
Leider haben die immer noch auf freiem Fuß befindlichen Täter wie befürchtet nullkommanix dazugelernt. Im Gegenteil.
http://www.welt.de/regionales/berlin/article124604549/Verurteilte-Schlaeger-verhoehnen-Opfer.html
@ E.Sass: Gezeigt wird ein Photo mehrerer junger Männer, zwei davon mit beleidigender Pose. Wo ist der Bezug zur Tat? Wo der Bezug zu Jonny K.? Wahrscheinlich gut für die Auflage.
Hier der Original-Text von stern TV. Also eindeutige Bezüge zur Tat erkenne ich da gleich mehrfach. Sie hoffentlich auch. Sonst wäre ich wirklich sprach- und ratlos.
„Sie verspotten uns, wo sie nur können“
Im Gespräch mit stern TV berichtet der Freund von Jonny K. von unglaublichen Szenen im Gerichtssaal: „Ein Vater von den Tätern hat zum Beispiel gesagt: So viel Trallala nur wegen eines toten Japsen. Da fehlt einem Luft, da kann man einfach nicht mehr atmen“. Und: „Es endet einfach nicht. Sie verspotten uns, wo sie nur können.“
Auf den Facebook-Profilen der Täter wurde Jonny K. in den Wochen nach Prozessende als „Nuttensohn“ und „schwarzer Bastard“ bezeichnet, von seiner Schwester Tina K. wurden Prozessfotos gepostet, unter denen sie als „Hure“, „Schlampe“ und „kleine Nutte“ beschimpft wird. „Ich kann nicht fassen, dass Menschen sich so etwas trauen. Und dass sie noch Leute haben, die sie dabei unterstützen. Das ist so unmenschlich“, sagt Tina K. zu stern TV.
Verfahren geht in Revision
„Meine Hoffnung ist, dass der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigt. Und im Rahmen der Vollstreckung kann dann auch die Beleidigung berücksichtigt werden und die Täter müssen dann die ganze Zeit verbüßen“, sagte Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit Jahren für kürzere Verfahren bei Jugendstrafen einsetzt. Bei stern TV forderte er erneut den Gesetzgeber auf zu handeln: „Wenn wir so etwas verhindern wollen, müssen wir unsere Gesetze ändern. Dann könnte ein Gericht – wenn jemand verurteilt ist – die sofortige Vollstreckung der Haftstrafe anordnen.“
Der Fall Jonny K. hatte in Deutschland für so viel Aufsehen gesorgt wie kaum ein anderer Fall von Jugendgewalt. Die unglaubliche Brutalität der Attacke ließ Angehörige und Öffentlichkeit damals fassungslos zurück. In Haft sitzt bisher nur der Haupttäter, die fünf anderen verurteilten Schläger warten noch auf die Revision des Verfahrens.
@ E. Sass:
Ich werde die Kommentarfunktion hier schließen; ich komme mit Ihrer Argumentationstechnik nicht zurecht. Ihre Kommentare beziehen sich nicht auf den Beitrag „Das will ich nicht“. Sie beziehen sich auf einen Artikel in der Welt, ich stelle fest, daß das Photo keinen Bezug zur Tat hat und Sie posten wieder etwas , was keinen Bezug zum Beitrag oder dem Kommentar hat.