Das glaubt mir keiner

[singlepic id=175 w=320 h=240 float=left]Ich habe mich auf Steuerstrafrecht spezialisiert und natürlich bin ich auch Verteidiger in einigen Liechtenstein-Fällen. Das von der Presse und der Politik lange vor Veröffentlichung breit diskutierte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt interessiert mich natürlich besonders. Aus gutem Grund arbeite ich vertrauensvoll mit den jeweiligen Steuerberatern zusammen.

Natürlich ist das Abkommen viel differenzierter als die Diskussion vermuten ließ. Der Kollege Hoenig bemerkt: Sicheres Schwarzgeld in der Oase

Die Vorgabe zur Berechnung der Steuer überfordert mich jedoch eindeutig. Ich möchte das nicht nachrechnen!

4 Kommentare
  1. jja
    jja sagte:

    Garnicht so schwer. Wenn man sich nicht von der Vielzahl an Variablen und dem komplizierten Aussehen nicht abschrecken lässt.

    Als erstes K(r) errechnen. Dann K(9) und K(10) aus K(r). Dann alles in die Formel oben einsetzen (Hinweis zu den Negativsteuern beachten) und gut.

    Alternativ kann man auch einem Mathematik- oder Informatikstudenten 100 Euro in die Hand drücken, einem einen Rechner dafür zu basteln. Vorausgesetzt, man ist bereit, das Gelächter über sich ergehen zu lassen :P

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  2. rajede
    rajede sagte:

    Vorausgesetzt, man ist bereit, das Gelächter über sich ergehen zu lassen

    Da bin ich völlig schmerzfrei ;-)
    Das Abkommen sieht vor, daß die Schweizer rechnen.

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  3. constant
    constant sagte:

    Ugh… Ist K9 was anderes als K9-Strich? Und irgendwo vorher gibt es noch K1 bis K7? Die Mathematik ist ja nicht kompliziert und theoretisch mag’s klar sein, aber beim Einsetzen der Werte dann nicht durcheinander zu kommen… Oje.

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