Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin – zur Bildung von Abkürzungen: hier) kann die Kosten aus Amtspflichtverletzungen im Wege der Umlage von den von ihr beaufsichtigten Finanzinstituten fordern.

Daß der Steuerzahler für die Verschwendung von Steuergeldern aufkommen muß und dem kein Straftatbestand für die Verschwender Einhalt bietet, ist bekannt.

Nun aber hat das Bundesverwaltungsgericht rechtlich konsequent, gleichwohl kurios, entschieden, daß die unter der Aufsicht des BaFin leidenden Bankinstitute auch für die Schadensersatzpflichten des Amtes aufkommen müssen. In die zu erhebende Umlage rechnete sie auch den Schadensersatz ein, den sie einem ehemaligen Vorstand eines Kreditinstituts schuldet, dessen vorzeitige Entlassung sie zu Unrecht verlangt hatte. BVerwG v. 23.11.2011 -8 C 20.10- Quelle: juris

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