Corona und Strafrecht
Die Programme des Bundes und der Länder zur Hilfe in der Corona-Krise sind zahlreich. Sie wurden bereits hunderttausende Male in Anspruch genommen.
Soforthilfe II und Kurzarbeitergeld sind nur zwei Beispiele.
Wir raten dringend dazu, die Angaben in den Anträgen sorgfältig vor Einreichen des Antrages zu kontrollieren.
Wer hier falsche Angaben macht, muß eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges oder Subventionsbetruges fürchten. Beim Subventionsbetrug reicht für die Strafbarkeit sogar die leichtfertige Begehungsweise aus, während ansonsten bei den Vermögensdelikten die vorsätzliche Begehungsweise für eine Strafbarkeit erforderlich ist.
Der Bedarf an unbürokratischer Soforthilfe ist groß, verleitet aber zu falschen Angaben.
Diese Erklärung zur Erlangung der Berliner Soforthilfe könnte, wenn denn wieder Zeit für eine ordentliche Prüfung der Unterlagen ist, in vielen Fällen zu massiven Schwierigkeiten führen. Dies ist ein Ausschnitt aus dem Berliner Soforthilfe II-Antrag wegen der Corona-Krise
Sicherlich wird man da um jede semantische Feinheit und die Auslegung der Gruppenfreistellungsverordnung streiten. Sicherlich werden die Staatsanwaltschaften sich von vielen Bankkonten die Kontoverdichtungen im Detail ansehen.
Ähnlich problematisch könnten die Anträge zum Kurzarbeitergeld werden. Zwei Kollegen haben das auf Legal Tribune Online sauber ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise waren Fallkonstellationen bekannt geworden, in denen tatsächlich kein Arbeitsausfall in dem angezeigten Umfang bestand, Arbeitgeber sich aber gleichwohl vorverauslagtes Kurzarbeitergeld erstatten ließen.
Es ist naheliegend, daß in diesen existenziell schwierigen Tagen einige Firmen falsche Angaben zur Erlangung des Kurzarbeitergeldes gemacht haben. Insbesondere im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Mitarbeitern ins Home-Office hören wir unerfreuliche Gerüchte.
Auch dies sind Fälle für den Staatsanwalt.
Bleiben Sie gesund und sauber!
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!