Blanker Hohn
…, obwohl die sicherlich in keinem Verdacht der Neigung zu verfassungswidrigen Vorschlägen stehende Bundesregierung sich dezidiert für eine Regelung …
Quelle: Kleine-Cosack, Rechtsanwälte als Subunternehmer, NJW 2010, 1553
Der Kollege ist bekannt für seine Erfolge vor dem BVerfG, schaut man sich die Liste der Entscheidungen des BVerfgG der letzten Jahre an, ist man sicher, er verhöhnt die Bundesregierung.
Nicht ganz zu Unrecht würde ich meinen
Na ja, es ist ja keine verfassungsfeindliche Verunglimpfung, § 90b StGB :-)