Berliner Staatssekretär fordert obligatorische Anwendung elektronischer Verfahren durch die Anwaltschaft
Hasso Lieber, Berliner Staatssekretär in der Justizverwaltung, forderte auf einer Veranstaltung am 27.05.2010 anläßlich der Einführung des EGVP (Elektronischer Gerichtsbriefkasten) in Berlin:
Elektronische Verfahren, wenn sie Medienbrüche vermeiden sollen, funktionieren nur, wenn deren Anwendung für alle Beteiligten, also auch für die Anwaltschaft obligatorisch ist.
…
Ich halte es für erforderlich, dass die Nachfrage nach elektronischen Kommunikationsformen auf Seiten der Anwaltschaft durch ein entsprechendes gesetzgeberisches Handeln deutlich gesteigert wird. An der Einführung einer Verpflichtung, die vorhandenen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auch zu nutzen, führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
Zwangsbeglückung. Wenn die Adressaten vom Produkt nicht durch seine Vorzüge uberzeugt werden können, müssen sie verpflichtet werden. Antatt die Nutzer zu fragen, was man verbessern könnte. Beispielsweise die qualifizierte Signatur abschaffen?
Der Punkt mit der Zwangsbeglückung ist absolut richtig. Ich verstehe auch nicht, warum bei der elektronischen Form strenge Maßstäbe gelten sollen, als bei der Einreichung auf Papier.
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur wäre mE mehr als hinreichend – und die gibt’s ja auch kostenlos. Dafür müßten zwar einige Gesetze angepasst werden, aber im Zuge dessen könnte man auch die zivilprozessuale (mit den anderen Prozessordnungen komme ich in der Praxis praktisch nicht in Kontakt) Selbstmordvorschrift für den täglichen Einsatz (§ 371a ZPO) deutlich entschärfen.
MfkG
Dominik Boecker
Der Volltext der Rede ist auch verfügbar: http://www.berlin.de/sen/justiz/ueber_uns/staatssekr.html
Der Punkt mit der Zwangsbeglückung ist absolut richtig. Ich verstehe auch nicht, warum bei der elektronischen Form strenge Maßstäbe gelten sollen, als bei der Einreichung auf Papier.
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