Berliner Polizei paßt auf
Vermerk des KOK XY vom 24.03.2009:
… wurde festgestellt, dass im in der Ermittlungsakte befindlichen Durchsuchungsbeschluß 000 Gs 0/00 vom 06.01.09 einige Unkorrektheiten bestehen:
- das Verfahren gegen Susi Sorglos wird nun wegen „Vortäuschens eines Kfz-Diebstahls“ geführt (nicht wegen BSD)
- die Beschuldigte hat keinen Raubüberfall vorgetäuscht, sondern einen BSD
- bei den aufgeführten Tageseinnahmen, die mit dem Fahrzeug entwendet sein sollen, handelt es sich nicht um das Geld ihrer …, sondern …
Der zuständige Ermittlungsrichter hat einen neuen Durchsuchungsbeschluß erlassen und den alten aufgehoben.
Der ursprüngliche Durchsuchungsbefehl entsprach wortgleich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der neue entsprach ebenfalls wörtlich dem neuen Antrag.
Ob nun Raubüberfall oder besonders schwerer Diebstahl (BSD) ob nun so ein Sachverhalt oder ein anderer. Kann schon mal passieren. Darf aber nicht.
Beiden Durchsuchungsbeschlüssen ist folgende Formulierung gemein:
Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachtes verhältnismäßig, insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich.
Das reflektionslose Verwenden eines Textbausteins ist keine Lüge, sondern ein Versehen – behaupte ich mal.
„Das reflektionslose Verwenden eines Textbausteins ist keine Lüge, sondern ein Versehen“
Nö, regelmäßig werden nicht ein Textbaustein, sondern mehrere Textbausteine verwendet.
Das ist auch keine Lüge und erst Recht kein Versehen. Es gilt vielmehr:
Das reflektionslose Verwenden von Textbausteinen ist keine Ausnahme, sondern erfolgt regelmäßig.
Da die Verwender damit Ihren Lebensunterhalt erzielen, könnte man glatt von gewerbsmäßig handelnd reden.