beA kommt später
Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 starten. Wen wunderts?
Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erläutert am 26.11.2015:
Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.
…
Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK (http://bea.brak.de) veröffentlicht.
Die speziell eingerichteten Internetseite weiß noch nichts von ihrem Glück.
In einem Kommentar in der LTO heißt es dazu:
Jetzt haben beA und BER etwas gemeinsam.
Tja Jungs, nun macht Euch mal Gedanken um die von den Rechtsanwälten aufgewandten Kosten für die Signaturkarten. Ob die Banken mit derart vielen Rücklastschriften auf einen Schlag umgehen können? Stresstest gemacht?
Vielleicht kann man ja auch noch die unnütz aufgewendeten Fortbildungskosten gegen die Kammerbeiträge aufrechnen.
RA Jede:
Fortbildung ist nie unnütz ;-)
Die Kammern sind lokal und haben auf das beA-Projekt keinerlei Einfluß gehabt. Es ist die BRAK. Und das ist ein ganz undurchsichtiger Haufen.
Nun, besser so, als mit der Brechstange ins Chaos. Dann wären die erwartbaren Schäden sicherlich noch einen Zacken heftiger. Oder?
RA Jede:
Eine falsche Entscheidung des Präsidiums. Der Schaden ist erheblich. Der MS-affine User ist mangelhafte Nutzerfreundlichkeit gewohnt. Das hätte man im laufenden Betrieb ausbessern können. Ich denke, mit
ist etwas anderes gemeint: Funktioniert nicht.
Ich freue mich immer noch darauf.
Im Gegensatz zum Milliardengrab im Brandenburgischen Sand wird es (nicht nur) mein Leben erleichtern. Solange beA „bitte einmal aussetzen“ bedeutet, bevor es tatsächlich zum „besonderen elektronischen Anwaltspostfach“ wird, benutze ich weiter das „EGVP“. Bei dem ist mangelhafte Nutzerfreundlicheit seit Jahren Teil des Programms. Das muss beim beA von Anfang an besser werden. Vorher macht ein Wechsel sicher keinen Sinn.
BTW:
Die Karten und Zertifikate für das beA bestellt der geneigte („Möchtegern“-) User bei der Bundesnotarkammer. Die ist für den Betrieb des beA aber nicht verantwortlich.
Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der eigenen Primärleistungspflicht (Zahlung für Karte, Zertifikat, ggf. auch Kartenleser) wird darum nicht geltend gemacht werden können.
Wer zwar einen Referendar aber für diesen keine richtige Aufgabe hat, kann den armen Kerl in stillen voweihnachtlichen Stunden aber prüfen lassen, ob (ggf.: gegen wen und wo) die Geltendmachung von Sekundäransprüchen in Betracht kommt.
Den „Stresstest“ müsste dann wohl das Amtsgericht Mitte machen.
Wenn nur 20 Prozent der zugelassenen Rechtsanwälte (rd. 32.000) bisher Geld für das beA ausgegeben haben und von denen nur 10 Prozent (rd. 3.200) im Januar auf Schadenersatz klagen würden, wäre das Ergebnis von vorn herein klar: „Nicht bestanden“.
Interessant wäre, was dann passiert.
Unter der Glaskuppel gelten Gerichte – anders als Banken – ja wohl nicht mehr als „systemrelevant“.
Vorweihnachtliche Grüße aus der Zivilrechtsecke