Anwälte beschnüffeln
Um den Drogenhandel in den Berliner Justizvollzugsanstalten zu bekämpfen, fordert die FDP-Fraktion den Senat auf, künftig Drogenspürhunde in den Gefängnissen einzusetzen.
Im Antrag heißt es dazu, es sei schließlich allgemein bekannt,
dass als Vertriebsweg auch das Hineinschmuggeln von Drogen durch Bedienstete und Rechtsbeistände genutzt wird
Quelle: Tagesspiegel 18.03.2009
Ich weise das als beleidigend zurück und wundere mich, wie man so instinktlos sein kann, eine Beschnüffelung der Rechtsanwälte zu wünschen. Da hilft es nicht, wenn daruaf verwiesen wird, daß Anwälte nur aus der Entfernung beschnüffelt werden sollen:
Dabei ist kein intensives Beschnüffeln von Personen erforderlich, da gut ausgebildete Drogenspürhunde bereits bei einem Abstand von wenigen Metern einzelne Drogen erschnüffeln können und entsprechend anschlagen.
Quelle: Tagesspiegel 18.03.2009
Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger hat die richtige Worte gefunden:
Diese Forderung ist instinktlos, ohne tatsächliche Grundlage und fördert den Überwachungsstaat.
Der freie und (möglichst) unkontrollierte Zugang des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin zum Mandanten ist ein wesentliches Element der Freiheit der Verteidigung Inhaftierter. Der Umstand der Beschnüffelung kann manchen von der Wahrnehmung seiner Verteidigerrechte und – Pflichten abhalten. Die FDP wird diesem Argument hoffentlich nicht entgegenhalten, dass der, der nichts zu befürchten hat, sich doch kontrollieren lassen kann.
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass aus dem Berufsstand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus bis auf extreme Ausnahmen verbotene Gegenstände in die Strafanstalten verbracht werden. Ein Kriminalisierung des Berufsstandes erinnert an blinden und rechtsstaatsfeindlichen Aktionismus in den 1970ern.
Quelle: Pressemitteilung der Verreinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
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