Also Richtig Dumm

[su_column size=“1/3″]checklist-41335_640[/su_column]Immer wenn abends mein Adrenalinspiegel verdächtig niedrig ist, schaue ich im Fernsehen die BILD-Sendungen.

Das ist unfair. Die BILD ist den Also Richtig Dumm – Sendungen sprachlich deutlich überlegen.

Nur sprachlich?

Die Entscheidung der Regierung für Ermittlungen gegen Jan Böhmermann hat für viel Wirbel gesorgt. Nun ergibt eine ARD-Blitzumfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten diese Entscheidung für falsch.
Quelle: Tagesschau.de 17.074.2016

GEIL! Bitte, ARD, nutzt doch meine Zwangsbeiträge für eine weitere Blitzumfrage! „War der Polizei-Großeinsatz in Berlins größtem Bordell richtig?“ „Sollten die Zuhälter und Nutten bestraft werden?

Morgen verteidige ich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Darf ich mir eine repräsentative Umfrage dazu wünschen, ob eine Bestrafung erfolgen soll? Wir können dadurch unglaubliche Geldmengen für soziale Projekte einsparen, beispielsweise, um die Studien der Professur[1] für Gender Studies und Sprachanalyse am Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Uni zu Berlin zu unterstützen.

Einfach noch mehr Stellen dieser Besserverdienenden, in diesem Fall Richter, streichen und die Entscheidungen per Televoting fällen. Und welch ein Vorteil: Man kann dann auch noch die Massen weiter verdummen und ihnen erzählen, dies sei demokratisch.

Meinungsumfragen zu Rechtsfragen. Sagen Sie uns Ihre Meinung zu einer Rechtsfrage. Schützt das Grundgesetz auch abgrundtiefe Dummheit? Ist das vielleicht gar keine Dummheit, sondern Satire, Realsatire? Was meinen Sie, darf man Wasser ins Bier mischen? Dürfen die das?

  1. [1]„Wenn Sie mit Lann Hornscheidt Kontakt aufnehmen wollen, verwenden Sie bitte respektvolle Anreden, die nicht Zweigeschlechtlichkeit aufrufen. Bitte vermeiden Sie zweigendernde Ansprachen wie „Herr ___“, „Frau ___“, „Lieber ___“, oder „Liebe ___“. Es gibt nicht die eine richtige und gute Anrede, sondern es bedarf respektvoller neuer Anredeformen – ich freue mich auf Ihre kreativen anti-diskriminierenden Ideen.

    Falls Sie nicht kommunizieren, sondern nur Ihre Irritation zurückwerfen wollen, statt sie als Impuls für sich zu benutzen über eigene Normen und Weltbilder nachzudenken, dann schicken Sie dies bitte an folgende Mail-Adresse: hatemail.an.hornscheidt@gmail.com

    Oder – Sie nehmen sich die Zeit, um was Nettes und Respektvolles stattdessen an eine Person Ihrer Wahl zu schreiben – und schauen mal, wie sich eine solche Handlung anfühlen würde.“

1 Antwort
  1. Matthias
    Matthias sagte:

    „Meinungsumfragen zu Rechtsfragen.“

    Nur das es sich eben gerade nicht um eine Umfrage zu einer Rechtsfrage, sondern eine Umfrage zu der – der Rechtsfrage vorgeschalteten – politischen Entscheidung handelt, nämlich der Ermächtigung die Rechtsfrage überhaupt zu klären.

    IMHO also eine absolut gerechtfertigte Umfrage, die keinerlei Rechtsverständnis erfordert.

    • RA Jede

      Gefragt wurde, ob Böhmermann für sein so genanntes „Schmäh-Gedicht“ wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten bestraft werden sollte. Hier ist das Meinungsbild eindeutig. Zwei Drittel der Befragten – nämlich 67 Prozent – sind gegen eine Bestrafung, nur zehn Prozent sind dafür.

      Und die von Ihnen angenommene Umfrage zur politischen Entscheidung setzt voraus, daß die rechtlichen Details ihrer Bedeutung erfaßt werden. Wenn man die Befragten ob ihrer Grundlagenkenntnisse befragt hätte, wäre das Ergebnis wohl erschreckend ausgefallen.

      Ähnlich erschreckend wie die gemeinsame Erklärung von Steinmeier und Heiko Maas, mit der sie eräuterten, warum sie die Entscheidung nicht mitgetragen haben:

      Im Spannungsfeld zwischen öffentlich in Medien geäußerter Satire und dem Schutz der Ehre einzelner Personen ist in besonderem Maße die Zurückhaltung der Bundesregierung geboten. Das Grundgesetz schreibt eine weitgehende Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit vor, ebenso eine strikte Gewaltenteilung. Das ist gut so. Diese Grundsätze sind die Basis unseres demokratischen Gemeinwesens. Wir sind uns darüber einig, dass darüber, wo die Grenze zwischen Kunst und strafbarer Beleidigung verläuft, nicht die Regierung zu entscheiden hat, sondern die unabhängige Justiz.

      Ooups, ist das die Erklärung der Bundeskanzlerin? Nein. Aber die Begründung paßt zur Entscheidung der Kanzlerin.

    Antworten

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