Akute Kammerinsuffizienz
Akute Kammerinsuffizienz oder 60 gegen Einen
Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat 60 Rechtsanwälte bevollmächtigt, sie wegen einer Beitragsklage vor dem Anwaltsgerichtshof zu vertreten. So ist das halt wenn man eine der großen Law-Firms beauftragt, die in der Rechtsform der LLP organisiert und nach deutschem Recht nicht selbst prozeßführungsbefugt sind.
Der Vorstand der Berliner Kammer besteht aus 29 Rechtsanwälten und kann auf das Wissensreservoir zahlreicher wissenschaftlicher Mitarbeiter mit zwei Staatsexamina zurückgreifen.
Da klagt ein kleiner Berliner Anwalt gegen den Beitragsbescheid der Kammer und es erwidert nicht die Kammer, sondern sie beauftragt externe Anwälte. Die nehmen den Auftrag an und sind zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bereits so überlastet, daß sie eine Fristverlängerung für den „Stellungnahmeschriftsatz“ von einem Monat beantragen.
Man sollte denken, es gehöre zum Tagesgeschäft der Kammer ihre Beiträge einzuziehen und die Höhe des Beitrages vor Gericht zu verteidigen.
Das wird wohl ein sehr spannendes Verfahren.
Das ist ein klassischer Fall von Verschwendung des Kammervermögens und im Falle des Obsiegens ein unkollegiales Verhalten. Schäbig. Dieses Verhalten verdient es, auf der jährlichen Kammerversammlung diskutiert zu werden.