Aktenzeichen

Kann mir bitte ‚mal einer der lieben Kollegen (Richter, Staatsanwälte inkludiert) verraten,

  • warum wir immer die Aktenzeichen der Behörde in unserem Schriftverkehr im Betreff anführen?
  • warum wir auf unserem Briefpapier an prominenter Stelle, farblich hervorgehoben „Bitte stets angeben: …“ unser Aktenzeichen nennen?
  • warum ich zu der Vermutung gelangt bin, daß Behördenbedienstete nicht in der Lage sind, unser Aktenzeichen anzugeben?
  • warum ich den Anfangsverdacht habe, daß einige der Mitarbeiter als funktionale Analphabeten bezeichnet werden müssen?
  • warum eine Behörde einen an uns adressierten Bescheid dadurch siegelt, daß die linken oberen Kanten nach vorne umgebogen, geklammert werden und dann ein Siegel darüber gesetzt wird – natürlich so, daß die folgenden Seiten nicht mehr vollständig lesbar sind? Soll das die Anstiftung zum Siegelbruch sein?
3 Kommentare
  1. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Eine Rückmeldung habe ich:

    Wir haben die Erfahrung gemacht, daß der Adressat in einem Prozeß behauptete, die zweite Seite sei nicht Bestandteil des Bescheides gewesen. Daß die Folgeseiten nicht lesbar seien, könne man sich gar nicht vorstellen.

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  2. klabauter
    klabauter sagte:

    Zu Ihren Fragen findet man vereinzelt Antworten:

    z.B. Verwaltungsvorschrift /Rundschreiben BMI zu §§ 33, 34 VwVfG Bund:
    V 5a – 130 210/16

    „Besteht die beglaubigte Abschrift oder Ablichtung aus mehreren Blättern, so sind diese so fest miteinander zu verbinden, dass ihre Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist; die Verbindungsstellen sind zu siegeln.“

    Antworten
  3. Strafakte.de
    Strafakte.de sagte:

    Ich kann vom AG Pinneberg (Zivilabteilung) berichten, dass dort IMMER -aus Servicegründen- in allen Schreiben, Urteilen, Entscheiden das Aktenzeichen des Anwalts mit angegeben wird!

    Antworten

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