Aktenzeichen
Kann mir bitte ‚mal einer der lieben Kollegen (Richter, Staatsanwälte inkludiert) verraten,
- warum wir immer die Aktenzeichen der Behörde in unserem Schriftverkehr im Betreff anführen?
- warum wir auf unserem Briefpapier an prominenter Stelle, farblich hervorgehoben „Bitte stets angeben: …“ unser Aktenzeichen nennen?
- warum ich zu der Vermutung gelangt bin, daß Behördenbedienstete nicht in der Lage sind, unser Aktenzeichen anzugeben?
- warum ich den Anfangsverdacht habe, daß einige der Mitarbeiter als funktionale Analphabeten bezeichnet werden müssen?
- warum eine Behörde einen an uns adressierten Bescheid dadurch siegelt, daß die linken oberen Kanten nach vorne umgebogen, geklammert werden und dann ein Siegel darüber gesetzt wird – natürlich so, daß die folgenden Seiten nicht mehr vollständig lesbar sind? Soll das die Anstiftung zum Siegelbruch sein?
Eine Rückmeldung habe ich:
Zu Ihren Fragen findet man vereinzelt Antworten:
z.B. Verwaltungsvorschrift /Rundschreiben BMI zu §§ 33, 34 VwVfG Bund:
V 5a – 130 210/16
„Besteht die beglaubigte Abschrift oder Ablichtung aus mehreren Blättern, so sind diese so fest miteinander zu verbinden, dass ihre Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist; die Verbindungsstellen sind zu siegeln.“
Ich kann vom AG Pinneberg (Zivilabteilung) berichten, dass dort IMMER -aus Servicegründen- in allen Schreiben, Urteilen, Entscheiden das Aktenzeichen des Anwalts mit angegeben wird!