6 x Fahren ohne Fahrerlaubnis = 90 Tagessätze

Die Anzahl der Tagessätze will ich gar nicht diskutieren. Die Presse berichtet von 540.000 € Gesamtstrafe.

§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmt, daß der Tagessatz auf höchstens 30.000 € festgesetzt werden darf.

Demnach ging das Gericht bei der Festsetzung von einem Nettoeinkommen in Höhe von 180.000 € monatlich aus. Das ergäbe ein Jahreseinkommen von 2,16 Mio €.

Ehrlich, ich dachte, der bekommt mehr!
Er soll ein Bruttogehalt von 4 Mio € haben, (Gehälter Dortmund). Ca. 1,9 Mio Steuern. Kommt hin.

Nun hat er auch für Opel und Aral Werbung gemacht haben. Kostenlos?

Es ist einfach eine Pest wenn man so bekannt ist. Es kommt nicht wieder vor!

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1 Antwort
  1. RA JM
    RA JM sagte:

    Nö, nicht kostenlos. Für die Werbung gab’s Freifahrten. ;-)

    Allerdings dürfte die Tatsache, dass der Strafbefehl sofort akzeptiert wurde, gewisse Rückschlüsse auf das tatsächliche Einkommen des Delinquenten zulassen. …

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