Zwischen den Zeilen

Aus dem Durchsuchungsbericht:

Auf Klingeln öffnete Frau Sorglos selbst die Wohnungstür.
Die Wohnung wurde zügigst betreten um etwaige von, bekannter Maßen dort vorhandenen, Schusßwaffen ausgehende Gefahren zu minimieren.

Nachdem die Situation geklärt war wurde Frau Sorglos beruhigt, gebeten sich passend zu bekleiden und es wurde ihre eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses ausgehändigt.

Was zuvor geschah:

Susi Sorglos ist seit vielen Jahren Jägerin und im Besitz eines Drei-Jahres-Jagdscheines. Sie hat sich im Juli 2015 eine Freude machen wollen und günstig eine neue Jagdwaffe mit gutem Zielfernrohr gekauft. Sie hat sich nicht nur neue Freunde gemacht, sondern auch zwei Fehler, der erste ist auch dem Verkäufer nicht aufgefallen:

  1. Der Jagdschein ist seit dem 01.04.2015 abgelaufen.
  2. Die Erwerbsanzeige ist bei der zuständigen Waffenbehörde nicht eingetroffen.

Die Behörde erfährt duch die Meldung des Verkäufers vom Erwerb und schlußfolgert messerscharf, daß hier ein unerlaubter Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe naheliegt. Sie meldet es an die zuständige Polizei, die dem Staatsanwalt, der beim Richter einen Durchsuchungsbeschluß beantragt und erhält.

Shit happens.So'n Pech aber auch!

10 Kommentare
  1. schneidermeister
    schneidermeister sagte:

    @Miraculix´. ME ist der Verstand eher bei Leuten aus, die nicht in der Lage sind, ihren Jagschein zu lesen oder wissen, was sie damit dürfen und was nicht (immerhin war der Schein zum Zeitpunkt der Bestellung schon mehr als 3 Monate abgelaufen)
    Ein großer deutscher Jagdversandhändler verlangt z.B. eine beglaubigte Kopie der Erwerbsberechtigung, die nicht älter als 14 Tage sein darf, bei Kurzwaffen sogar die Original-WBK.
    Oder mit den Augen der Dame stimmt was nicht, dann wäre ich auch froh, wenn solche Leute nicht mit Waffen herumlaufen, damit sie nicht irgendwann mal einen Jogger für ein Wildschwein halten.
    Immerhin hat man offenbar nicht auch noch wegen des abgelaufenen Jagdscheins einen Anfangsverdacht wg. unerlaubten Besitzes und ggf. Führens der übrigen Schusswaffen und ggf. wegen Jagdwilderei im Zeitraum seit 02.04. bejaht…..

    RA Jede:
    Wie schön, daß die Idioten immer die anderen sind. Geben Sie mir ein paar richterliche Beschlüsse und ich brauche keine Woche, um jedem zahlreiche Straftaten nachzuweisen.

    Antworten
  2. Miraculix
    Miraculix sagte:

    Daß Frau Sorglos ein wenig zu sorglos war bestreitet niemand.
    Ihr Fehler ist aber bei weitem nicht ausrechend für die Begründung
    einer Hausdurchsuchung.

    Antworten
  3. Miraculix
    Miraculix sagte:

    > Immerhin hat man offenbar nicht auch noch wegen des abgelaufenen
    > Jagdscheins einen Anfangsverdacht wg. unerlaubten Besitzes …
    Doch, genau das hat man zum Anlass für die Durchsuchung gemacht!

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  4. schneidermeister
    schneidermeister sagte:

    @Miraculix: „unerlaubten Besitzes…der übrigen Schusswaffen“ :
    Damit meinte ich die Waffen, die sie schon vor der Juli-Bestellung besaß.
    RA Jede:
    Für die gibt es regelmäßig eine WBK. Falls in der WBK keine Munitionserlaubnis eingetragen ist, hat sie ein Problem mehr – falls sie Munition hatte: Hier!

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  5. RA JM
    RA JM sagte:

    Immerhin war Susi Sorglos bei Aushändigung Durchsuchungsbeschlusses passend bekleidet. Was trägt man (bzw. frau) denn da passenderweise? Das kleine Schwarze?

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  6. DHN
    DHN sagte:

    Ohne Jagdschein ist die Waffenbesitzkarte jedoch zu widerrufen.

    RA Jede: Das ist falsch.

    Ganz ehrlich: Ihre Verharmlosung des Fehlverhaltens dieser Frau Sorglos durch das Anprangern des Vorgehens der Polizei lässt tief blicken. Oder um es mal anders zu sagen:

    Bitte erst lesen, dann denken, dann kommentieren. Ich habe das Fehlverhalten nicht verharmlost. Mit keinem Wort. Interessant, daß Sie das wörtliche Zitat aus dem Durchsuchungsbericht als Anprangern werten. Ich habe noch nicht einmal Kritik geäußert.

    Da hat sich jemand illegal eine Waffe beschafft,

    Das ist Ihre Wertung des geschilderten Sachverhaltes. Sie hat eine Waffe unter Vorlage eines Jagdscheines erworben, der seit ein paar Monaten abgelaufen ist. Das ist ihr nicht aufgefallen und dem Verkäufer auch nicht.

    die Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für die bereits vorhandenen Waffen ist nachträglich weggefallen

    auch das ist wieder so eine Behauptung. Blanker Unsinn. Einen neuen Jagdschein nicht zu lösen führt nicht zum Wegfall des Bedürfnisses.

    – und sie erwarten, dass die Polizei oder am besten noch die zuständige Verwaltungsbehörde mal nett vorbeigeht und klingelt. Ihr Geschrei will ich dann hören, wenn da dann was schief läuft…

    Ich habe keine Erwartungen geäußert. Aber ja, ich erwarte von der Behörde ein anderes Verhalten. Ein Griff zum Telephonhörer und Rücksprache mit Susi Sorglos. Die Durchsuchung ist sicherlich unverhältnismäßig. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Gefahrensituation. Sie hat eine Waffe unter Vorlage eines abgelaufenen Jagdscheins erworben. Das sagt doch genug.

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  1. […] 18-jährige bekommt in Österreich ein Jagdgewehr, das hier bei uns sofort zu einer Wohnungsdurchsuchung […]

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