Zuweisungsverordnung

Wo steht eigentlich geschrieben, daß in Berlin Straßenverkehrssachen zum AG Mitte gehen (§ 16) und Strafsachen beim AG Tiergarten (§1) landen?

In der Verordnung über die Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten (Zuweisungsverordnung – ZuwV) vom 8. Mai 2008; Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 2008, 116

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