Wir haben verstanden
Waffenrechtliche Grundsätze von Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen arbeiten an einem neuen Grundsatzprogramm. Der Entwurf ist veröffentlicht
Beispielsweise die mehr als 1,3 Mio Mitglieder des Deutschen Schützenbundes (DSB) [1] werden es mit großem Interesse lesen:
Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden.
Seite 55, RdNr. 254
Man muß den Text langsam lesen! Er behauptet, daß der private Besitz von Schußwaffen dem Gewaltmonopol des Staates widerspricht und von den Besitzern Gewalt ausgeht. Diese Behauptung ist unzutreffend und beleidigend. Ich verbitte mir diese Unverschämtheit.
Drei Forderungen zum Grundsatzprogramm erhoben:
- Ende des privaten Besitzes von Schußwaffen
- Illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren
- Illegalen Waffenbesitz stärker zu ahnden.
Ideologie und Polemik
- Das Ende des privaten Besitzes von Schußwaffen ist auch das Ende einiger internationaler, auch olympischer Wettkämpfe mit deutscher Beteiligung. Das Ende ungezählter Sportvereine und Schützenfeste, geopfert auf dem Altar der Ideologen.
- Wie kontrolliert man denn illegalen Waffenbesitz? Der ist schon bisher nicht kontrollierbar und schon gar nicht stärker zu kontrollieren. Kontrolle setzt Kenntnis voraus. Kontrolle ist die Überwachung oder Überprüfung eines Sachverhalts oder einer Person und somit ein Mittel zur Herrschaft oder Gewalt über jemanden oder etwas. Diese Konnotation will mir als freiem Bürger nicht recht schmecken. Unter dem Deckmantel der Kontrolle illegalen Waffenbesitzes werden meine Freiheitsrechte eingeschränkt. Wie soll das aussehen, die Kontrolle des illegalen Waffenbesitzes? Legale Waffenbesitzer werden kontrolliert, aber wie soll man der Illegalen habhaft werden? Es bleibt bei billiger Polemik.
- Stärker geahndet soll er werden, der illegale Waffenbesitz. Gibt es irgendwelche Wahrnehmungen darüber, daß die Urteile zu milde sind? Nein, natürlich nicht. Der Strafrahmen ist beachtlich und ausreichend [2]. Auch hier wieder billige Polemik.
Und der illegale Waffenbesitz wird zunehmen. Das 3. WaffRÄndG hat dafür gesorgt. Kennen Sie die wesentlichen Waffenteile? Hier haben wir natürlich einen erfolgversprechenden Ansatz zur Abschaffung des privaten Waffenbesitzes. Man mache die Vorschriften so undurchsichtig, daß sich der rechtschaffene Bürger darin verfängt. Den kann man ja kontrollieren …
- [1]Die tausenden in anderen Verbänden organisierten Sportschützen zählen wir hier mal nicht mit↩
- [2]Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren, § 52 WaffG↩
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!