Was für ein unnötiger Aufwand
Am 14. März 2018 wurde das Ministerium in Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umbenannt. Seit 1949 die erste Bundesregierung gebildet wurde reichte des Innern. Das ist Geschichte
Es sind unsere Steuergelder, die für eine solche Umbenennung ausgegeben werden müssen. Nicht nur Schilder und Briefpapier gehen ins Geld, der Aufwand ist gewaltig.
Nachdem mir die Panne mit den Softairwaffen passiert ist habe ich kontrolliert wann das Waffengesetz zuletzt geändert wurde und ob das für uns relevant ist.
Die letzte Änderung des erst mühsam durch das 3. WaffRÄndG geänderten WaffG erfolgte durch die Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 (Art. 228) mit folgenden Änderungen des Waffengesetzes:
In § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 2, § 15a Absatz 4, den §§ 15b, 20 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 25 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 27 Absatz 7 Satz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 33 Absatz 3 Satz 1, § 34 Absatz 6, § 36 Absatz 5 Satz 1, § 39a Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 47 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 50 Absatz 2 Satz 1, § 55 Absatz 2 Satz 3 und § 59 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840), wird jeweils das Wort „Innern“ durch die Wörter „Innern, für Bau und Heimat“ ersetzt.
Man kann das auch nett als redaktionelle Änderung bezeichnen.
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