Waffengesetzverschärfung

Waffengesetzverschärfung geplant – Petition unterzeichnen!

Geplante Waffengesetzverschärfung durch Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems der Ampelkoalition.

Den Gesetzentwurf finden Sie: hier! Lesen Sie selbst und bilden sich eine eigene Meinung!

Erzählt wird uns, daß das „Sicherheitspaket“ die notwendige Folgerung aus dem Anschlag sei. Der waffenrechtliche Teil stellt stattdessen eine Gängelung und Bevormundung der rechtschaffenen Bevölkerung dar. Ich soll glauben, daß der Attentäter von Solingen – den die Strafdrohungen für Mord und Totschlag nicht abhielten – sich durch verschärfte Vorschriften des Waffengesetzes hätte beeindrucken und von der Tat abhalten lassen? Der Gesetzentwurf beleidigt meinen Intellekt.

Wir sind keine Terroristen!

Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) unterstützt die Petition „Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!“ des Bundesverbandes zivile Legalwaffen (BZL). Der Aufruf zur Petition bringt es auf den Punkt:

Gehen Sie auf openPetition und setzen Sie ein Zeichen – Ihr Zeichen! Für Freiheit, für Sicherheit und für eine Politik, die die wahren Feinde unseres friedlichen Zusammenlebens bekämpft, anstatt die Bedrohten zur Bedrohung zu verkehren.

Vom Gesetz betroffen sind nicht nur die Legalwaffenbesitzer, wie Jäger und Sportschützen, sondern auch diejenigen Menschen, die ganz normale Messer besitzen und verantwortungsvoll damit umgehen. Beispiel gefällig?

  • Fahrradfahrer, die ein Multitool als „Bordwerkzeug“ dabeihaben
  • Familien, die in einem öffentlichen Park grillen oder picknicken und dazu Koch- oder Essbesteck benutzen
  • Angler, Wanderer oder Pilzsucher, die ein Messer mit sich führen – insbesondere dann, wenn sie auf dem Weg in die Natur öffentliche Verkehrsmittel nutzen
  • Festival-Besucher, die dort campieren und als Selbstversorger Messer benötigen
  • Handwerker, die ein Cuttermesser als alltägliches Werkzeug mit sich führen

Lassen Sie sich nicht erzählen, daß die Ausnahmen des Gesetzes diese Fälle abdecken. Wollen Sie einem Polizisten erfolgreich erläutern, daß Sie das Messer im Zusammenhang mit „einem allgemein anerkannten Zweck führen“? Das klappt schon bisher nicht bei einigen Richtern – siehe unseren Beitrag „Jetzt reichts!“.

Auch ansonsten sind wir für Sie da: Kontakt

3 Kommentare
  1. Dirk THOMSEN
    Dirk THOMSEN sagte:

    Sie schreiben „im Zusammenhang mit „einem allgemein anerkannten Zweck führen““ Im aktuellen § 42a WaffG heißt es jedoch „wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“

    D.h. rein sprachlich bezieht sich das „im Zusammenhang mit“ lediglich auf die Berufsausübung, wohingegen es beim allg anerkannten Zweck „dient“ heißt. Darf ich also bereits jetzt das Messer nur zB BEIM Picknick führen, nicht aber auf dem Weg dorthin?

    MfG, Dr. Dirk Thomsen

    Antworten
    • Andreas Jede
      Andreas Jede sagte:

      Sie haben natürlich Recht; ich habe unsauber formuliert. Der Weg zum Picknick wird wohl vom allgemein anerkannten Zweck erfasst sein.

      Antworten

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