Voreintrag und Munitionserlaubnis
Was haben die denn geraucht?
Die Behörde hält eine Nachschau beim Waffenbesitzer, ob alles richtig verwahrt ist und seine Ordnung hat. Frauen sind schier begeistert. Ein Schrank mit Widerstandsgrad I. [1]
Die Begeisterung verfliegt ganz plötzlich.
Im Schrank findet man Munition im Kaliber 9 mm Luger. Es fehlt die Munitionserlaubnis?
Wo ist das Problem?
Unser Mandant hat nur eine Voreintragung für eine Pistole in diesem Kaliber, die zwar beim Waffenhändler bestellt ist, jedoch noch nicht geliefert wurde.
In der entsprechenden Zeile der Waffenbesitzkarte befindet sich in Spalte sieben das Siegel der Behörde. Damit ist die Berechtigung erteilt, die zur Waffe gehörende Munition zu erwerben und zu besitzen. Der Mandant darf also Munition im Kaliber 9 mm Luger besitzen.
Wo ist das Problem?
Die Behörde stellt sich auf den Standpunkt, dass zuerst die Pistole eingetragen werden muss und dann die Munitionserlaubnis gültig ist.
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