Verteidigung im Waffenrecht
Das Waffenrecht ist eine Spezialmaterie, und selbst dem altgedienten Strafverteidiger steht der Mund bei der Durchsicht einiger Durchsuchungsbeschlüsse und Beschlagnahmeprotokolle offen.
Ich habe den Eindruck, daß ein Großteil der Klicks auf den Waffenportalen mittlerweile von den Ermittlungsbehörden herrühren. Diese sichten die dortigen Angebote und ziehen daraus ihre Schlüsse. Sehr gut! Oder?
Die Auswertungen ergaben beispielsweise, daß sich ein legaler Waffenbesitzer Gegenstände beschafft hat, die legal sind. Na und, wo ist das Problem? Diese Gegenstände kann man mit anderen Gegenständen derart verbinden, daß eine illegale Waffe dabei herauskommt. Na und, was kommt dabei heraus? Ein Durchsuchungsbeschluß wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Kein Einzelfall, sondern in den letzten zwei Monaten mehrfach gesehen. Wenn das Wort „Waffe“ im Antrag der Staatsanwaltschaft vorkommt, erinnert sich mancher Ermittlungsrichter nicht mehr an die Definition des Anfangsverdachtes.
Die Polizei kann oder will nicht zwischen legalen Gegenständen und Waffen einerseits und illegalen Waffen andererseits differenzieren. Beispielsweise habe ich hier mehrere Protokolle über Sicherstellungen/Beschlagnahmen, in denen diverse Messer, Klappmesser, Einhandmesser, Springerstiefel, etc. mitgenommen wurden und ein Zusammenhang mit dem Tatvorwurf (aus dem allgemeinen Strafrecht) nicht ersichtlich ist. Alles was nach Waffe aussieht wird erstmal mitgenommen. Und erstmal ist dann meist für mehrere Monate. Kaum einer ist bereit, gegen diese unrechtmäßigen Maßnahmen vorzugehen und nimmt es hin, daß der Kram in der Asservatenstelle gelagert wird.
In der Gerichtsverhandlung legt die Richterin dann dem Angeklagten nahe, der außergerichtlichen Einziehung zuzustimmen. Ein Gutachten ist natürlich nicht erstellt worden, und sie traut sich nicht, die Sachen herauszugeben.
Die völlig übertriebene German Angst vor Waffen macht sich halt leider auch in der Justiz bemerkbar.
Jäger, Sportschützen, Sammler, sollten auf Grund der kommenden Bundestagswahl, keine Partei wählen, die legale Waffenbesitzer permanent gängeln und Kriminalisieren . Z.B. Grüne und Linke. Aber auch CDU,SPD und FDP, haben innerhalb weniger Minuten, dass neue Waffengesetz, im Bundestag durchgesetzt. Die Waffenschrank- Lobby, konnte offenbar mit Abgeordneten- Essens-Einladungen, etc. punkten.setzen. ( Neu,Gefahrenklasse 0.1 )
Die CDU, verkauft das z.T. abgemilderte Gesetz als Erfolg gegenüber Jägern und Sportschützen. Alle Betroffenen sollten sich nicht verstecken, sondern klare Aussagen,bezüglich der nächsten Bundestagswahl treffen.
Es gibt ca. 360.000 Jäger und über 1,4 Mil. Sportschützen.
Diese Gruppe hat Ehepartner, Freunde und Familienmitglieder. D.h. es handelt sich hier um eine Wählergruppe, die min. 4 Millionen – “ Mitglieder “ hat.
Schreiben Sie Ihre Abgeordnete, aller Parteien, in Ihrem Wahlkreis, geziet auf dieses Thema an. Verweisen Sie zugleich auf Veröffentlichung der Antwort, hin.
“ Wenn Sie Ihren Schiesssport oder die Jagd, aufgeben möchten, kein Problem,
wählen Sie, bei der nächsten Bundestagswahl. Grüne und Linke “
Deutschland Waffenfrei, Grüne und Linke wählen.
Wir machen Deutschland sicher: Keine Waffen, keine Messer, keine Autos, Grüne wählen.
Meine Hochachtung, gilt Ihnen Herr Rechtsanwald Andreas Jede, da Sie den Mut haben, sich als Anwalt, öffentlich gegen die Kriminalisiereung von legalen Waffenbesitzern zu bekennen.
. Veröffentlichen Sie Fehlurteile etc. mit AZ, Machen Sie sich kekannt, in Jagd und Waffenmagazinen. Viel Erfolg
Wir sorgen für Sicherheit. Keine legalen Waffen, keine Messer,