Verbotene Waffen – Springmesser
Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.
Der Stein des Anstoßes: Springmesser
Wer beispielsweise ein Springmesser erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG.
Die Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.2.1 zum Waffengesetz erklärt was Springmesser sind:
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
Diese Messer werden vom Gesetz als verbotene Waffen bezeichnet. Es gibt jedoch einfache Ausnahmen, wie Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum Waffengesetz festschreibt:
Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;
Es gibt also zwei rechtlich verschiedene Formen von Springmessern. Beiden gemein ist, daß es keine Werkzeuge, sondern Waffen im Sinne des WaffG sind. Das nicht verbotene Springmesser soll als gekorene Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG anzusehen sein, so auch der BGH
Der Unterschied ist klein, aber in der Folge erheblich
Die weit verbreiteten Böker-Messer lassen die Klingen seitlich aus dem Griff herausspringen und die Klingen sind höchstens 8,5 cm lang. Diese Messer sind nicht verboten, der Erwerb und Besitz ist erlaubt. Mit hoher Strafbewehrung verboten sind die Springmesser, deren Klinge nicht seitlich herausspringt oder deren Klinge länger ist.
Und wenn Sie nun ein nicht verbotenes Springmesser erlaubt besitzen, führen (die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben) dürfen Sie es – es ist ein Einhandmesser – trotzdem unter Bußgeldandrohung im Regelfall nicht. Die Einzelheiten dazu haben wir hier aufgelistet: Du sollst keine Messer führen
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.
Golfer benutzen „Pitchgabeln“ um durch senkrecht aus großer Höhe auf das „Grün“ auftreffende Bälle entstandene Vertiefungen, die Pitchmarken, im empfindlichen Rasen auszubessern. In der Regel sieht die Pitchgabel aus wie ein umgedrehtes „u“, zb https://de.wikipedia.org/wiki/Pitchgabel
Nun gibt es auch kompakte Pitchgabel, („Pitchfix“) die einem Springmesser änlich sind, da die spitz angeschliffene Gabel seitlich aus dem Griff herausspringt und verriegelt. Die Gabelspitzen sind dabei ca. 5 cm lang. Siehe zb: https://www.golflaedchen.de/Pitchfix-Original-Pitchgabel-1021200601.html?campaign=Froogle&number=1021200601
Es handelt sich im Ergebniss nicht um ein Messer, aber eine Stichwaffe. Würden Sie rechtliche Schwierigkeiten beim „Führen“ des Fitchfix a) auf dem Golfplatz; b) auf dem unmittelbaren Weg dorhin und c) im Alltag sehen?
Beste Grüße aus Düsseldorf
Ich hatte vor kurzem eine Wohnungs durchsuchung von der polizei ?♂️ die haben springmesser 8.5cm klinge und schlagring messer gefunden ,ich hab es nicht geführt sondern es lag auf dem Schrank.was passiert jetzt
Sie besprechen sich am besten mit einem Strafverteidiger. Schon der Besitz ist strafbar …
Folge wenn man ein seitlich rausspringendes Sprungmesser mit 10cm Klinge besitzt
Es gibt nun das erste legale OTF Messer (out of the front)
Mit BKA Feststellungsbescheit
Bei dem aber unbedingt zu beachten ist, daß es nicht geführt werden darf, § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG.