Stahlruten und Totschläger
Das Deutsche Waffenrecht lehrt mich immer wieder die deutsche Sprache neu.
Vielleicht gehören Sie noch zu der Generation, deren Väter mit der Rute drohten?
Nun, Stahlruten sind verboten. Das Waffengesetz führt in der Anlage 2, Abschnitt 1 unter Nr. 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe als verbotene Waffen auf. Schon der Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, § 52 III WaffG.
Der Normadressat, der Bürger, kann dann in Abschnitt 2 der WaffVwV, „Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz“ nachlesen:
Stahlruten sind biegsame Gegenstände aus Metall, die zusammengeschoben werden können und in der Regel mit einem Metallkopf versehen sind.
Starre Teleskopschlagstöcke, unabhängig von der Länge im eingeschobenen Zustand, unterliegen nicht diesem Verbot.
Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist.
Da bieten sich für den interessierten Tüftler immense Möglichkeiten und für den Strafverteidiger ganz neue Beweisanträge:
Das Sachverständigengutachten wird ergeben, daß das Ende des Beweisstückes XY aus Gummi besteht, dessen Härte geringer als Metall ist.
Das Thema wird dann ziemlich komplex.
Eigentlich wollte ich mir zu meinem Schutz eine Stahlrute kaufen. Ich wusste gar nicht, dass dieser Gegenstand unter das Waffengesetz fällt und mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden kann. Für eine Gaspistole, Elektroschocker oder Pfeffersprayer benötige ich sogar einen sogenannten kleinen Waffenbesitzschein. Die bösen Buben sind noch viel besser ausgestattet als unsereins. Der Bürger muss sich also auf seine Boxer oder Judokenntnisse besinnen, um dann doch halb oder ganz tot geschlagen zu werden. Was ist z.B. wenn die Person ,die sich verteidigen muss, über 75 Jahre alt ist? Sagt der Gesetzgeber dann: Selbst Schuld, warum läuft er abends auch noch draußen rum. Oder, warum ruft er denn nicht die Polizei um Hilfe. Die kommt doch erst dann wenn alles gelaufen ist. Das ist kein Stammtischgequatsche, dass sind Tatsachen.
Das sehe ich auch so.
Wahrscheinlich hat die Politik Angst davor, wegen ihrer wundersamen Politik, vom Bürger verprügelt zu werden. Dann tut es ja nicht ganz so weh, wenn die verbotenen Gegenstände nicht zum Einsatz kommen.
Da muß ich meinem Vorredner recht geben.
Es wird Zeit das die Regierung wechselt und somit diese Gesetze !
das hoffe ich auch – aber schon seit ………..Jahren. Den Politikern ist es doch Egel, was unter anderem auch mit den „Älteren“ Bürgern passiert. Frau Merkel, das haben Sie doch auch in der Ex-DDR gelernt
Hallo, weiß jemand ob die russichen „Wolf-Killer“-Peitschen (Volchatka) unter dieses Verbot fallen? Sind kurze, aus Leder geflochtene Peitsch, ähnlich Ochsenziemer.
Da ich Jagdscheinbesitzer bin möchte ich natürlich auf keinen Fall auf diese Weise meine „Zuverlässigkeit“ riskieren.
Bin beim recherchieren dazu auf diese Seite gestoßen, danke dafür.
Ich weiß nicht
Mit freundlichen Grüßen
Herbert H.
Muss der Fall David gegen Goliath waffenrechtlich neu bewertet werden? Eine Präzisionsschleuder war es ja schon mal nicht. Die renommierte Zeitschrift Babylon Bee meldet trotzdem Zweifel an:
https://babylonbee.com/news/rumors-circulate-that-king-david-used-illegal-ghost-sling-in-lethal-assault-against-goliath