Schlagring mit Namen des Sohns
Einen mit dem Namen seines einjährigen Sohns gravierten Schlagring wollte ein Türkeireisender am 28. April 2014 nach Deutschland schmuggeln. Auf Befragen gab der Beschuldigte an, den Schlagring in einem großen Einkaufszentrum in der Türkei für rund 15 bis 20 Euro gekauft zu haben.
Quelle: Pressemitteilung Zoll 12.05.2014
Wenn der Junge alt genug dafür ist, …
Papa hat jedenfalls zwei Probleme:
- Strafverfahren wegen Bannbruch
- Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Das Verbringen eines Schlagrings wird nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Bannbruch wird kein Problem sein.
Hinweis des auf das Waffenrecht spezialisierten Verteidigers: Andere Länder, andere Sitten, andere Gesetze; Ein Bilderbuch wäre eine Investition in die Zukunft gewesen.
Der Täter soll Universitätsmitarbeiter in Kawasaki sein.
Auch als überzeugter BMW-Fahrer: Ne Kawa aus dem 3D-Drucker wäre doch mal ne Aufgabe! Andrerseits, wenn ich mir das Photo angucke …
Ihr Kollege Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem Blog ebenfalls über den Fall:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/16/gruener-ausgang/