Migrantenschreck und der Schreck danach
Migrantenschreck wird zum Schrecken für die Besteller
Wer eine als Migrantenschreck® oder Antifaschreck bezeichnete Waffe kauft hat bald engen Kontakt mit Staatsanwalt und Strafrichter.
Eine ungarische Firma vertreibt Waffen, die Hartgummigeschosse verschießen. Mündungsenergie zwischen 80 und 125 Joule. Dafür benötigt man nach deutschem Recht eine Erwerbserlaubnis (Waffenbesitzkarte) und für das Spazierenführen einen Waffenschein. Und dann wäre da noch der Papierkrieg für den Transport der Waffe von Budapest nach Kleinkleckersdorf. Denn einfach so verschicken darf man Waffen innerhalb der EU nicht.
Der unerlaubte Besitz und das unerlaubte Führen einer solchen Waffe hat eine genauso hohe Strafdrohung wie der unerlaubte Besitz und das unterlaubte Führen einer Polizeipistole, bsps. 9mm Para.
Der kleine Waffenschein hilft da nicht weiter.
Tipp vom Strafverteidiger: Finger von lassen! Wenn Sie so ein Ding haben, beauftragen Sie uns!
Nachtrag 03.02.2017:
Die Süddeutsche berichtet am 02.02.2017 ausführlich: „Ich will ja keine Flüchtlinge töten. Es geht um einen Denkzettel“
Wenn Sie so ein Ding bestellt haben, sollten Sie sich bei einem auf das Waffenrecht spezialisierten Verteidiger melden. Sie meinen, das sei schon nicht so schlimm?
Die Strafe für den Revolver bietet der Gesetzgeber noch günstig an: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, § 52 III Nr. 2a WaffG.
Die Pistole ist im Regelfall ohne Freiheitsstrafe nicht zu haben: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, § 52 I Nr. 2b WaffG.
Über diesen schwer nachvollziehbaren Umstand haben wir schon berichtet: Auflösung zum Adventsrätel
Nachtrag 20.07.217:
Lange hat es in Berlin gedauert. Hier fanden die Durchsuchungen am 19.07.2017 statt. Wir wir hörten, sollen die Polizeibeamten an einigen Stellen fündig geworden sein. In den Asservatenkammern stapeln sich die Migrantenschreck – Waffen.
Bei uns klingelt das Telephon …
Die Käufer sind der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt.
Wer so ein Teil hat muss jetzt wirklich sofort etwas tun!
Vor allem erwischt es an dieser Stelle eindeutig die Dummen. Wer legal eine Waffe besitzt ist intelligent genug von so etwas die Finger zu lassen, wer eine Waffe besitzt weil er eine Waffe besitzen will von der möglichst niemand etwas weiß (auch keine Behörde) erst recht.
@Miraculix:
Namen und Anschriften der Käufer sowie die bestellte Waffe sind wahrscheinlich in der Datenbank des Shopsystems der Webpräsenz des Anbieters hinterlegt. Ob die Staatsanwaltschaft allerdings Zugriff auf die Datenbank eines osteuropäischen Hosters erlangt, halte ich für fraglich. Zumal die Teile in Ungarn frei verkäuflich sind und nicht registriert werden.
Wenn da nur nicht die Daten nach Deutschland „geraten“ wären und bspw. DIE ZEIT auch Zugriff auf die Daten gehabt hätte. Wir können also getrost davon ausgehen, daß die deutschen Behörden Zugriff auf die Daten haben.
Hallo. Also wenn ich das Waffengesetz richtig verstanden habe,darf ich…..ohne Waffenschein ob groß oder klein mir eine reizgaswaffe kaufen und sie auf meinem Grund und Boden zum Schutz meines Grundbesitzes verwenden!? Darf sie aber nicht öffentlich bei mir führen? Falls ich bis jetzt richtig liege,frage ich mich nur wie ich diese Waffe legal vom Händler nach hause bekomme;-) Reizgas Spray und Pfefferspray fallen diese unter das Waffengesetz oder darf ich diese Sachen zum Schutz von Leib und Leben in der Öffentlichkeit bei mir führen?.?
Das Landgericht Berlin hat den Verkäufer zu zwei Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – 510 KLs 21/18. Der BGH hat die Revision im Wesentlichen verworfen – 5 StR 196/19